-pn"
- 7 -
Punkt 1/4. ohne Vorlage
Wahl der Mitglieder des Umlegungsausschusses Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Für den Umlegungsausschuß der Stadt Montabaur werden neben den Mitgliedern des Stadtrates, die bereits gewählt worden sind, folgende Mitglieder gewählt:
1. als Vorsitzender:
2. als dessen Vertreter: ß. als weitere Mitglieder 4. "
ß. als dessen Vertreter:
6 . "
Oberregierungsrat Rohrbacher
Regierungsdirektor Schneider
Herr Mock
Herr Willy Wirth
Dr. Keul
Bauunternehmer Kurtenacker
Punkt 1/5. ohne Vorlage
Beitritt der Stadt zum Kreisverkehrsverein Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Unter der Voraussetzung, daß der § 6 der vorliegenden Satzung des Verkehrsvereines Unterwesterwald in der Art geändert wird, daß anstelle der bisherigen Gebühren- und Umlageregelung ein feststehender Beitragssatz gewählt wird in einer Höhe von DM 250,-- DM jährlich für die Stadt Montabaur, erklärt die Stadt Montabaur ihren Beitritt zum Kreisverkehrsverein Unterwesterwald.
Punkt 6. Verschiedenes
Dommermuth berichtet über seine Beobachtungen beim Unwetter, am Donnerstag, den 17.7* 1969. Herr Dommermuth führt aus, daß die Stadtkanalisation, insbesondere in seinem Wohngebiet durch die starken Regengüsse total überflutet war.
Der Vorsitzende erklärt hierzu, daß sich Herr Kaltenhäuser mit sehr viel Fleiß den Dingen angenommen habe um die Ursachen zu ergründen, die zu diesen Überschwemmungen führen. Keine Kanalisation kann so demensioniert werden, daß sie bei derart starken außergewöhnlichen Regengüssen die Wassermassen zu fassen vermag.
In der Zwischenzeit wurde eine Baufirma dazu aufgefordert, erkannte Mißstände innerhalb der Kanalisation durch Regenwasser-Überlaufschächte zu regulieren. Der Vorsitzende bedauert, daß viele Mitbürger durch diese Überschwemmungen, die auch ihre Keller in Mitleidenschaft ziehen, betroffen wurden. Es bleibt jedoch festzustellen, daß die große Zahl der Baustellen innerhalb des Stadtgebietes durch unsachgemäße Ablagerung von Baumaterial und Sand zu den Verstopfungen der Kanalisation in erheblichem Maße beitragen.
Abschließend hierzu erklärt Herr Dommermuth noch, daß in dem von ihm beanstandeten Fall eine unsachgemäße Rohreinführung in den Hauptschacht bzw. die Vorlagerung von Bruchsteinen schuld an der Verstopfung seien.
Sitzimgi
19' 2-1
VI. Leg,.,
Sit#unp
9. 3. 7o'1 VI' 'Leg J
Sitz^ 12. 3, VI.Leg,
16.4.191 VI.Leg..
18.6.1970
VI.Leg*
Sitzung v,' 5.7.1970 I.Leg^P.
Sitzung v.]
17. 9. 69 VI. Leg.-PM
Sitzung H
Sitzung v 13. 11. VI. Leg.,
Üifzuii
15' 12 ; 6
VI. Le*_"
VI
s V
!
SitM? !
12.2,' ^
VI.'

