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In der weiteren Diskussion über diese Angelegenheit wird das Bauamt beauftragt, soweit die Möglichkeit hierzu besteht, für Abhilfe zu sorgen; im übrigen aber kann durch den Einbau einer Rückstauklappe in vielen Fällen eine Belästigung vermieden werden.
Herr Witte greift das angesprochene Thema ebenfalls auf und berichtet von den Vorkommnissen in der Hospitalstraße, in der es ebenfalls zu starken Überschwemmungen gekommen ist. Schuld hieran soll sein, daß der Schütz (Schieber), der augenblicklich das Wasser des Biebrichsbaches wegen Bauarbeiten in die Kanalisation umleitet, nicht geschlossen war.
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Auf Befragen gibt Herr Kaltenhäuser Auskunft, daß noch vor Einsetzen der starken Regenfälle dieser Schütz durch städt. Arbeiter geschlossen wurde, so daß hier der Grund für die Überschwemmungen nicht zu suchen ist. In der weiteren Diskussion über diese Angelegenheit wird nach plausiblen Gründen gesucht, die die tatsächliche Ursache sein könnten. Der Bürgermeister weist noch einmal mit Nachdruck darauf hin, daß vor allem die verbotswidrigen Ablagerungen von Baumaterial zu den Kanalisationsverengungen führen. Der Vorsitzende richtet diesbezüglich einen Appell an alle Baulustigen, anfallende Materialien nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen sondern auf ihren eigenen Grundstücken abzulagern.
Die Ergebnisse dieser Diskussion faßt Herr Witte in der dringenden Notwendigkeit zusammen, einen Städt. Polizeibeamten anzustellen, der auf den vielfältigen Gebieten des Ordnungswesens nach dem Rechten sehen kann.
Stadtrat Bröcking erinnert an die Belästigung von Grundstückseigentümern durch Samenflug. Obwohl in der Presse oft darauf hingewiesen wird, sind viele Grundstücksbesitzer nicht dazu zu bewegen, ihr Eigentum in dieser Hinsicht in Ordnung zu halten.
Stadtrat Roos erkundigt sich wegen der Eintrittspreise für Kinder im Hallenbad. Nach seinen Feststellungen werden hier unterschiedliche Eintrittsgelder erhoben, soweit es sich hier um verschiedene Altersgruppen handelt.
Herr Gilles gibt Auskunft darüber, daß im Hallenbad bei Familien, die mit Kleinkindern zusammen das Bad besuchen bis zum 3. Lebensjahr für die Kinder kein Eintrittsgeld erhoben wird.
Herr Witte erbittet Auskunft über Wassergeld und Kanalgebühren in städt. Wohnungen. Er möchte geklärt wissen, ob diese Gebühren pro Wohnung in einem Mietshaus der Stadt oder nach der Kopfzahl berechnet werden. Herr Gilles gibt Auskunft, daß bei der Stadt Montabaur sowohl nach der Kopfzahl als auch nach Wohnungs-qm das Wassergeld berechnet werden kann. Beide Dinge sind zulässig. In den meisten Fällen wird jedoch die qm-Zahl zugrunde gelegt, da dies der beste und einfachste Weg ist. Damit ist der öffentliche Teil der Sitzung beendet.
gez.: Der Schriftführer:
Montabaur, den 8. Oktober 1969 gez.: Der Vorsitzende
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