I. Öffentliche Sitzung Punkt 1. Vorlage Nr. 15
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Herr Architekt Fischer berichtet über das Planungsvorhaben, an der katholischen Kirche eihe Grünanlage anzulegen. Er geht davon vor allen Dingen auf die Möglichkeit ein, eine Kostenerparnis durch die Umgestaltung des Brunnens zu erreichen.
Da die Schaffung der Grünanlage auch mit dem Umbau des Landratsamtes in Beziehung gesetzt werden kann bzw. muß, erläutert auch Herr Architekt Gorges, der die Bauplanungen für die Kreisverwaltung erstellt hat, noch einmal das Problem aus seiner Sicht. Nach der abstimmenden allgemeinen Diskussion faßt der Stadtrat mit 2 Gegenstimmen folgenden Beschluß:
1. Der Gartenarchitekt Fischer erhält den Planungsauftrag zur Durchführung einer Planung im Bereich des Kirchplatzes.
2. Planung und Kostenvoranschlag sind bis zum 1. 10. 1969 aufzustellen und dem Stadtrat zur Kenntnis zu bringen.
ß. Die Unterlagen sind über das Wasserwirtschaftsamt dem Ministerium zur Bezuschussung vorzulegen.
4. Auf der Grundlage des Kostenvoranschlages wird die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen Finanzierungsmittel im Haushaltsplan 1970 bereitzustellen, wobei die Mittel des Jahres 1969
im Rahmen eines Haushaltsrestes mit Verwendung finden.
5. Die Arbeiten zur Durchführung der Planung sind beschränkt auszuschreiben.
Punkt 2. Vorlage Nr. 16
Gemäß § 40 (l) GO enthält sich Ratsmitglied Decker wegen Sonderinteresse der Stimme.
Der Stadtrat faßt bei ß Gegenstimmen folgenden Beschluß:
Der Stadtrat gibt zu dem Entwurf des Bebauungsplanes "Im Himmelfeld" in seiner neuen Form seine Zustimmung, die die Änderungen laut mündlichem Vertrag einschließen.
Der Beschluß in gleicher Sache vom 11. 7* 196? wird aufgehoben.
Punkt ß. Vorlage Nr. 17
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der an der nordöstlichen Seite der Alleestraße gelegene Bürgersteig und zwar vom Grundstück Anton Marx bis zur Einmündung der Staudter Straße (Allmannshausen) entspricht in Ausbauzustand sowie Ausbauart nicht mehr den heutigen Verkehrsbedürfnissen.
Unter Zugrundelegung des in der heutigen Sitzung vorliegenden Ausbauplanes mit Kostenberechnung wird der Ausbau der vorstehend aufgeführten Verkehrserschließungsmaßnahme beschlossen.
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