Akte 
Sitzung 15. Juni 1965
Entstehung
Einzelbild herunterladen

27

2. Herausnahme eines Kinderspielplatzes und Neueinplanung

von Wohnhäusern, Vorlage Nr. 148

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

1. ) Der Stadtrat stimmt der Änderung des Bebauungsplanes

nach der im Entwurf vorgelegten Form zu. Die Änderung beinhaltet die Herausnahme eines Kinderspielplatzes und die Neueinplanung von 8 Wohnhäusern als reines Wohngebiet. Das Maß der baulichen Nutzung wird fest­gelegt auf eine Grundflächenzahl von 0,3 und eine Geschoßflächenzahl von 0,6. Die Baukörper werden talseitig auf zwei Geschosse und bergseitig auf ein Geschoß bei einer Dachneigung von 25 bis 48^ fest­gelegt.

2. ) Gemäß § 2 Abs. 6 des BBauG beschließt der Stadtrat

die Offenlage der Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe" (einschl. Begründung) für ein Gebiet, welches begrenzt wird von einem Teil der geplanten Straße A (Dillstraße), dem Flurstück 3663, der verlängerten Biergasse Flurstück 5696, dem Feldweg Flurstück 5705 und einem ca. 2,75 m breiten Gelände­streifen südlich des Feldweges Flurstück 5802.

3. Ausweisung der Vorbehaltsfläche 1 als Fläche für den

Gemeinbedarf

Der Stadtrat ist damit einverstanden, daß das Gebiet im Bebauungsplan "Alberthöhe", welches umgrenzt wird

von der Albertstraße von der Rheinstraße und der Siegstraße

als Vorbehaltsfläche "V 1" ausgewiesen und als Fläche für den Gemeinbedarf (Schule, Stadthalle, Kindergarten)

28