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2. Herausnahme eines Kinderspielplatzes und Neueinplanung
von Wohnhäusern, Vorlage Nr. 148
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
1. ) Der Stadtrat stimmt der Änderung des Bebauungsplanes
nach der im Entwurf vorgelegten Form zu. Die Änderung beinhaltet die Herausnahme eines Kinderspielplatzes und die Neueinplanung von 8 Wohnhäusern als reines Wohngebiet. Das Maß der baulichen Nutzung wird festgelegt auf eine Grundflächenzahl von 0,3 und eine Geschoßflächenzahl von 0,6. Die Baukörper werden talseitig auf zwei Geschosse und bergseitig auf ein Geschoß bei einer Dachneigung von 25 bis 48^ festgelegt.
2. ) Gemäß § 2 Abs. 6 des BBauG beschließt der Stadtrat
die Offenlage der Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe" (einschl. Begründung) für ein Gebiet, welches begrenzt wird von einem Teil der geplanten Straße A (Dillstraße), dem Flurstück 3663, der verlängerten Biergasse Flurstück 5696, dem Feldweg Flurstück 5705 und einem ca. 2,75 m breiten Geländestreifen südlich des Feldweges Flurstück 5802.
3. Ausweisung der Vorbehaltsfläche 1 als Fläche für den
Gemeinbedarf
Der Stadtrat ist damit einverstanden, daß das Gebiet im Bebauungsplan "Alberthöhe", welches umgrenzt wird
von der Albertstraße von der Rheinstraße und der Siegstraße
als Vorbehaltsfläche "V 1" ausgewiesen und als Fläche für den Gemeinbedarf (Schule, Stadthalle, Kindergarten)
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