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vorgesehen wird.
Der endgültige Beschlußvorschlag über diese Änderung
des Bebauungsplanes wird dem Stadtrat in einer der nächsten
Sitzungen vorgelegt.
4. Herausnahme von Doppelwohnhäusern zugunsten der Einphnung
von Einzelhäusern '
Der Stadtrat erklärt sich mit folgender Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe" einverstanden:
Im Bebauungsplan "Alberthöhe" wird für die Gebiete, umgrenzt
a) auf einer Tiefe von ca. 35 m im Norden von der Siegstraße,
im Nordosten von den Flurstücken 4469/7 und 4471/3, im Westen durch den festgesetzten Verbindungsweg von der Siegstraße bis zur Lahnstraße (D 2 - E 2)
b) im Nordwesten Lahnstraße,
im Nordosten von dem Flurstück 4478/4, im Südwesten durch den festgesetzten Verbindungsweg von der Lahnstraße bis zur Fröschpfortstraße (E 3 - F 3) und im Südosten durch einen festgesetzten Fußweg
statt der bisher vorgesehenen Doppelhausbauweise eine Aufteilung in Einzelhausbaugrundstücke vorgenommen.
5. Grundstückstausch Pfeifer ./. Stadt
Herr Otto Pfeifer besitzt in der Vorbehaltsfläche 2
auf der Alberthöhe die Grundstücke Nr. 6/3671 und 3672. ^
Da diese Grundstücke für den Bau des Altersheimes benötigt
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