Akte 
Sitzung 15. Juni 1965
Entstehung
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Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Antrag der Firma Kunst & Sohn OHG auf Kauf eines Teiles der hospitaleigenen Parzelle Nr. 4505/7 in der Flur 38 an der Eigendorfer Straße wird abgelehnt, da durch einen Verkauf die spätere bauliche Nutzung des Grundstückes beeinträchtigt werden könnte.

Zu Punkt 11/6

Änderung von Bebauungsplänen

1. Ausweisung der Vorbehaltsfläche 2 als Fläche für den

Gemeinbedarf, Vorlage Nr. 147

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

1. ) Die im Bebauungsplan "Alberthöhe" mit der Bezeichnung

"V 2" festgelegte Fläche soll als Fläche für den Gemeinbedarf (Altersheim und Kinderspielplatz) ausge­wiesen werden. Das Maß der baulichen Nutzung wird nach den Höchstsätzen der Baunutzungsverordnung festgelegt. Die maximale Baukörperhöhe wird auf 2 Geschosse fest­gesetzt. Die Dachneigung beträgt 0 - 30^.

2. ) Der Stadtrat stimmt der Änderung des Bebauungsplanes

in der vorgelegten Form zu.

3. ) Gemäß § 2 Abs. 6 des BBauG beschließt der Stadtrat

die Offenlage der Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe" (einschl. Begründung) für ein Gebiet, welches umgrenzt wird

vom verlängerten Steinweg (Lahnstraße), von der Straße A (Dillstraße) und von der Straße C (Rheinstraße).

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