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Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Antrag der Firma Kunst & Sohn OHG auf Kauf eines Teiles der hospitaleigenen Parzelle Nr. 4505/7 in der Flur 38 an der Eigendorfer Straße wird abgelehnt, da durch einen Verkauf die spätere bauliche Nutzung des Grundstückes beeinträchtigt werden könnte.
Zu Punkt 11/6
Änderung von Bebauungsplänen
1. Ausweisung der Vorbehaltsfläche 2 als Fläche für den
Gemeinbedarf, Vorlage Nr. 147
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
1. ) Die im Bebauungsplan "Alberthöhe" mit der Bezeichnung
"V 2" festgelegte Fläche soll als Fläche für den Gemeinbedarf (Altersheim und Kinderspielplatz) ausgewiesen werden. Das Maß der baulichen Nutzung wird nach den Höchstsätzen der Baunutzungsverordnung festgelegt. Die maximale Baukörperhöhe wird auf 2 Geschosse festgesetzt. Die Dachneigung beträgt 0 - 30^.
2. ) Der Stadtrat stimmt der Änderung des Bebauungsplanes
in der vorgelegten Form zu.
3. ) Gemäß § 2 Abs. 6 des BBauG beschließt der Stadtrat
die Offenlage der Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe" (einschl. Begründung) für ein Gebiet, welches umgrenzt wird
vom verlängerten Steinweg (Lahnstraße), von der Straße A (Dillstraße) und von der Straße C (Rheinstraße).
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