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Beschluß zu Punkt 11/3, Vorlage Nr. 142 Beschluß über den Geländetausch Stadt ./. Kaiser
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Die vor der Bezirksregierung Montabaur erfolgte Einigungsbeurkundung, den Grundstückstausch zwischen der Stadt Montabaur und Herrn Albert Kaiser und Ehefrau Luise, geb. Busch in Montabaur betreffend, wird anerkannt.
Die Eheleute Kaiser erhalten für das in der Flur 4, Flurstück 1631/3 gelegene Grundstück von 11,54 ar, im Tausch von dem in der F&ur 38 gelegenen Grundstück des Hospitalfonds Flurstück 4534/2 mindestens 850 qm als Ersatz.
Im Anschluß an das Grundstück Decker wird aus der Parzelle 4534/2 das Tauschgrundstück in der Flur 38 herausgemessen.
Das in das Eigentum der Eheleute Kaiser zu übertragende Grund stück wird mit einem Maschendraht von 1,50 m Höhe umgeben. Längs des Feldweges werden für die Umzäunung Eisenpfosten, im übrigen Lärchenpfosten verwandt. Die Grundstücksgrenze zwi sehen Kaiser und Decker bleibt von der Umzäunung frei.
Die Stadt zahlt nach den Ermittlungen der Wertabschätzung durch den Kreisberater für Obst- und Gartenbau, vom 16. Okt. 1964, für den Verlust an Obstertrag auf dem bisher von Kaiser bewirtschafteten Grundstück in der Flur 4 eine Aufwuchsentschädigung in Höhe von DM 1.462,20.
Beschluß zu Punkt 11/4, Vorlage Nr. 146
Grundstückstausch zwischen der Keramchemie Siershahn und der Stadt Montabaur
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Dem in der heutigen Sitzung zur Kenntnis gebrachten Vertragsentwurf zwischen der Keramchemie und der Stadt Montabaur über
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