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Erstellung; eines Bebauungsplanes für das G e lände "Am Himmelfeld" in Montabaur, Vorlage Nr. 141
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Das Städtebau- und Architektenbüro Steinebach, Witten/Ruhr, wurde gern. Beschluß des Finanz- und Hauptausschusses vom 1. 1. 1965 mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gelände "Am Himmelfeld" beauftragt.
Die Vergütung erfolgt nach der GOA. (3. Überarbeitung des IV. Abschnittes vom 10. 3. 1964).
Das Honorar beträgt bei einer Fläche von ca. 67 ha. 23.300 DM.
Von dem in der Sitzung bekanntgegebenen Vertrag nimmt der Stadtrat Kenntnis und genehmigt ihn.
Zu Punkt II/2a, Errichtung einer Gerätehalle im Baugebiet
Alberthöhe
Zu dem Bauantrag Decker betreffend Errichtung einer Gerätehalle im Baugebiet Alberthöhe war der Sachbearbeiter-für Verkehrsfragen beim Landratsamt, Herr Franz Dommermuth, zugezogen. In seinem Vortrag vertritt Dommermuth die Auffassung, daß der von der Stadt geforderte Abstand zur nördlichen Grenze der Parzelle 131/3206 zu groß ist. Ein Abstand von 6,5 m würde zur Erhaltung der Straßenansicht ausreichen.
Der Stadtrat faßt nach eingehender Diskussion folgenden Beschluß bei einer Stimmenthaltung:
Der Stadtrat hält seine ablehnende Stellungnahme zum Bauvorhaben Decker bei. Herrn Decker wird die Auflage gemacht, den beantragten Baukörper 7,50 m von der Grundstücksgrenze entfernt zu errichten.
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