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den beabsichtigten Tausch von Grundstücken wird zugestimmt.
Beschlüsse zu Punkt 11/3
Anträge auf Grundstücksan- und -verkaufe
1. Grundstücksverkauf Dr. Brand und Leisenheimer
In der Sitzung des Stadtrates vom 4. 2. 1965 wurde der Verkauf eines noch herauszumessenden Geländestreifens entlang der Grundstücksparzellen 7/10, 7/9, 7/8 und 7/7 in der Flur 31, an der verlängerten Mons-Tabor-Straße an die Eigentümer dieser Parzellen beschlossen. Bei den Verkaufsverhandlungen mit den Eigentümern, Dr. Hans Brand, Hans Leisenheimer, Walter Eberz und Josef Worm, konnte jedoch keine Einigung erzielt werden, da diese bei evtl. Arbeiten oder Reparaturen an dem in dem Geländestreifen liegenden Straßenbeleuchtungskabel eine Entschädigung von der Stadt forderten.
Ber Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Randstreifen vor den Eigenheimen in der Mons-Tabor- Straße Nr. 37 - 43 wird in den Bürgersteig mit einbezogen, da eine Verlegung des Kabels für die Straßenbeleuchtung zu aufwendig und zu kos^pielig ist.
Der Beschluß des Stadtrates vom 4. 2. 1965 wird aufgehoben.
2. Grundstücksankauf Keiner und Hermes
Herr Keiner bietet der Stadt sein am Kringelberg/Ecke Koblenzer Straße gelegenes Grundstück (ca. 7 Morgen) zum Preise von 150,— DM je Rute an.
Frau Hermes bietet der Stadt die noch für den Gymnasialsportplatz benötigten Grundstücksparzellen zum Preise von
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