12
Zu Punkt 11/ß Jagdangelegenheit
Der Vorsitzende gibt dem Stadtrat von dem Ergebnis der Verhandlungen am 15. 2. 1965 mit dem Jagdpächter Mast Kenntnis. Mast hatte sich bereit erklärt, einen Betrag von höchstens 2ß,-- DM je ha einschl. Wildschadensentschädigung zu zahlen. Gefordert war der Betrag von 2ß,-- DM pro ha + 5;** DM Wildschadensentschädigung.
Die Vertreter der Jagdgenossenschaft haben daraufhin beschlossen, die Neuverpachtung der Waldjagd I zum 1. 4. 1965 öffentlich auszuschreiben. Als Mindestforderung wird der Jagdpachtpreis pro ha Waldfläche einschl. Wildschadensentschädigung mit 25,-- DM angegeben.
Der Stadtrat nimmt diesen Beschluß der Jagdgenossenschaft zur Kenntnis und billigt ihn einstimmig.
Beschluß zu Punkt 11/4, Vorlage Nr. 122
Ausbau eines Holzabfuhrweges durch den Gemeindewald Horressen
Der Stadtrat faßt bei einer Stimmenthaltung folgenden Beschluß:
An den Wiederherstellungskosten des Waldweges vom Ortsrand Horressen, entlang dem Horresser-Wasserwerk zum Stadtwald Montabaur, beteiligt sich die Stadt Montabaur mit einem Betrag in Höhe von 2.500,-- DM.
Zu Punkt 11/5. Verschiedenes 1. Bebauungsplan Industriegebiet
Der Vorsitzende gibt dem Stadtrat zur Kenntnis, daß am 17. 2. 1965 eine Besprechung mit dem Planungsbüro

