Bezirksregierung
Montabaur
206 - 02
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An die
Stadtverwaltung 543 Montabau
343 Montabaur, den 9 * 2.1^6^
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Diese* Schreiben wurde
Betr.: Anlage eines Sportplatzes sowie einer Gymnastikwiese für das Staatliche BAufbaugymnasium und das Staatliche Alt- und Neusprachliche Gymnasium in Montabaur
Bezug: Besprechung vom 7. 12. 1964
Wie Ihnen bereits in der genannten Besprechung sowie mit Verfügung vom 4. 12. 1964 mitgeteilt wurde, halten wir es in Übereinstimmung mit dem Ministerium für Unterricht und Kultus für dringend erforderlich, daß für die Planung des Sportgeländes noch die Parzellen 4240 und /Kein Teil der Parzelle 4235/2 bereitgestellt werden. Hierzu ist Ihnen ebenfalls bereits mitgeteilt worden, daß eine Enteignung dieser Parzellen zulässig ist, sofern die speziellen Enteignungsvoraussetzungen der §§ 85 ff. Bundesbaugesetz gegeben sind.
Wir bitten uns mitzuteilen, ob die Stadt hiernach bereit ist, die Enteignung der genannten Parzellen vorzunehmen. Der Angelegenheit kann von unserer Seite erst dann Fortgang gegeben werden, wenn ^
eine verbindliche Erklärung der Stadt zu dieser Frage vorliegt. ^
Da die Sache eilbedürftig ist, wären wir für baldgefällige Erledigung dankbar, damit wir unsererseits dem Ministerium für Unterricht und Kultus berichten können.
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