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Beschluß zu Punkt 11/6. Vorlage Nr. 107
Antrag auf Erteilung einer Bauausnahmegenehmigung für das
Baugebiet "Alberthöhe"
Der Stadtrat faßt folgenden Beschluß einstimmig:
Unter der Voraussetzung, daß die im Bebauungsplan "Alberthöhe" ausgesprochenen Auflagen beachtet und vor Baubeginn eine Einmessung des Gebäudes durch das städt. Bauamt in Verbindung mit dem Katasteramt vorgenommen wird, erteilt der Stadtrat seine Zustimmung zur Bauausnahmegenehmigung für die Bebauung der Grundstücke Flur 2ß, Flurstück 3693/2 und Teile des Flurstücks 3694.
Beschluß zu Punkt 11/7% Vorlage Nr. 108
Antrag auf Erteilung einer Bauausnahmegenehmigung
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Antrag des Werner Manns aus Montabaur auf Errichtung eines Wohnhauses im Anschluß an das Baugebiet "Alberthöhe", und zwar auf dem Grundstück Flur 38, Flurstück 4ß40 wird abgelehnt.
Ratsmitglied Meuer verließ während der Beratung und Beschlußfassung gern. § 40 GO den Sitzungssaal.
Zu Punkt 11/8. Vorlage Nr. 109
Erstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Große
Alberthöhe II"
Der Stadtrat faßt einstimmig den Beschluß, den Punkt 8 von der Tagesordnung abzusetzen und zur erneuten Beratung an den
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