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erweitert werden soll, und zwar durch Schaffung von drei weiteren Bauplätzen entlang der Roßbergstraße. Die Bebauung soll eingeschossig mit einer Dachneigung von ß0° bis 60° erfolgen.
Beschluß zu Punkt 11/4, Vorlage Nr. 105
Antrag des Theo Hasebrink aus Montabaur auf Errichtung von Garagen im Gebiet "Am Roßberg"
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Die in der Bauvoranfrage des Herrn Hasebrink ausgewiesenen Planungen stimmen nicht mit den Planungen der Stadt überein und sind daher abzulehnen. Gegen die Errichtung der Garagen auf dem hinteren Teil des Grundstückes bestehen keine Bedenken.
Beschluß zu Punkt 11/5. Vorlage Nr. 106
Antrag auf Errichtung einer Gerätehalle im Baugebiet "AlberthÖhe"
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Auch nach erneuter Beratung im Stadtrat wird beschlossen, daß der Stadtrat zu dem Bauvorhaben Decker nur unter der Voraussetzung seine Zustimmung erteilt, wenn der Geräteschuppen in einem Abstand von 7*5 m zur nördlichen Grenze des Flurstücks lßl/ß206 errichtet wird.
Vor Beginn der Bauarbeiten ist der Abstand zur angegebenen Grenze vom Stadtbauamt festzulegen.
Ratsmitglied Decker verließ während der Beratung und Beschlußfassung gern. § 40 GO den Sitzungssaal.
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