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Bauausschuß zu verweisen.
Beschluß zu Punkt 11/9. Vorlage Nr. 110 Änderung des Bebauungsplanes "Wölfchesbitz"
Der Stadtrat beschließt einstimmig:
Die Änderung des Bebauungsplanes "Wölfchesbitz" (Errichtung von je einem Einzelhaus auf den Flurstücken 25/2 und 25/ß, statt des im genehmigten Bebauungsplan vorgesehenen Mehrfamilienhauses) wird hiermit im Sinne des § 10 des BBauG vom 2ß. 6. i960 als Satzung beschlossen.
Zu Punkt 11/10. Vorlage Nr. 111
Antrag auf Errichtung eines Wohnhauses zwischen der Eichendorffstraße und dem Hammerweg
Der Stadtrat faßt bei zwei Gegenstimmen den Beschluß, den Punkt 10 von der Tagesordnung abzusetzen, Nach einer Ortsbesichtigung soll der Antrag in einer späteren Sitzung beraten werden.
Beschluß zu Punkt 11/11. Vorlage Nr. 112 Einräumung eines Vorrangs für ein Darlehen.
Der Stadtrat beschließt einstimmig:
Die Stadt Montabaur ist damit einverstanden, daß mit dem Rang vor der zu Gunsten der Stadt Montabaur im Grundbuch von Montabaur, Band 45, Blatt 2004, Abteilung ß, lfd. Nr. 2 Eigentümer Eheleute Robert Hoffmann, Montabaur, eingetragene Grundschuld von 15-000,- DM eine Grundschuld in Höhe von 8.000,-- DM nebst 10 % Zinsen zu Gunsten der Kreis-
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