Akte 
Sitzung 08. Dezember 1964
Entstehung
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Die sich aus dieser Satzung für die Grundstückseigentümer ergebenden Rechte und Pflichten geL ten entsprechend für Erbbauberechtigte, Nießbraucher, wirtschaftliche Eigen­tümer und für die in sonstiger Weise zur Nutzung eines Grundstückes dinglich Berechtigten sowie für die Inhaber von Wohnungen und sonstigen Räumlichkeiten.

§ 15

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Den Anschlußberechtigten und Anschlußpflichtigen stehen dicj in der Verwaltungsgerichts Ordnung vom 21. 1. i 960 (BGBl. ! S. 17) und dem hierzu für Rheinland-Pfalz ergangenen Landes^ gesetz zur Ausführung der VerwaltuhgsgerichtsOrdnung vom F 26.7*1960 (GVB1. S. l4ß) angegebenen Rechtsmittel zu. ' j?

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§ 16 . . ^ Inkrajft treten i

Diese Satzung tritt am 1. 1. 1965 in Kraft. Am gleichen }i Tage verliert die Satzung über die Müllabfuhr in der Stadt i Montabaur vom 9* 4. 1953 / 12 . 6 . 1958 ihre Gültigkeit. 1

Montabaur, den 8. Dezember 1964

Bürgermeister