Akte 
Sitzung 08. Dezember 1964
Entstehung
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§ 33

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(1) Eine Änderung der Geschäftsordnung bedarf der Zustimmung yon zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder. Der Antrag muß.auf der Tagesordnung stehen. Außerhalb der Tagesordnung oder auf Dringlichkeitsantrag kann eine Änderung der Geschäftsordnung nicht beschlossen werden,

(2) Zweifel über die Anwendung der Geschäftsordnung klärt der Bürgermeister nach Beratung mit den Vorsitzenden der Fraktionen.

§ 34

Ink rafttreten

Diese Geschäftsordnung tritt am 8. Dezember 1964 in Kraft. Die bisherige Geschäftsordnung vom 23. April 1953 tritt gleichzeitig außer Kraft,

Montabaur, den 8. 12, 1964

Bürgermeister

15.6. ' 1965

^ 21 . 7 . 1965