Akte 
Sitzung 08. Dezember 1964
Entstehung
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V. Durch führung_. d§r_T a^esordnun^

§ 13

Tagesordnung

(1) Die Tagesordnung wird von dem Vorsitzenden unter Berück-,

gichtigung der anstehenden Beratungsgegenstände vorbereitet! und festgesetzt. Die Tagesordnung hat sämtliche Verhandlung^} gegenstände zu enthalten. i

(2) Jedes Ratsmitglied kann beim Bürgermeister schriftlich} beantragen, daß von ihm genau bezeichnete Gegenstände auf Tagesordnung der nächsten Sitzung gesetzt werden. Solche Anträge müssen mindestens sieben Kalendertage vor der nächsten Sitzung des Stadtrates dem Vorsitzenden vorliegen,{ Gehen die Anträge später ein, so werden sie auf die Tages­ordnung der übernächsten Sitzung gesetzt.

§ 14

Änderungen und Ergänzungen der Tagesordnung

(l) Vor Eintritt in die Tagesordnung hat der Vorsitzende

den Ratsmitgliedern Gelegenheit zu geben, Anträge auf

Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung zu stellen.

(2) Mit Zustimmung einer Mehrheit von zwei Dritteln der Ratsmitglieder kann der Stadtrat beschließen, daß dringende Angelegenheiten noch in die Tagesordnung auf genommen werden Die Aussprache zur Beschlußfassung über die Dringlichkeit eines solchen Antrages soll sich nicht mit dem Inhalt des Antrages selbst, sondern nur mit der Frage der Dringlich­keit befassen. Wird der Dringlichkeitsantrag durch Be­schluß bestätigt, so gilt die Tagesordnung als ergänzt.

(3) Sonstige Änderungen der Tagesordnung bedürfen der Zu­stimmung des Stadtrates. {

VI. Anfragen und Anträg e

§ 15

Allgemeines

(1) Jedem zu fassenden Beschluß muß

a) die Vorlage des Vorsitzenden oder eines Ausschusses