Akte 
Sitzung 08. Dezember 1964
Entstehung
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Beschluß zu Punkt 1/5 Nachtragshaushaltsplan 1964

Der Stadtrat beschließt einstimmig:

Nachtragshaushaltssatzung

des Hospitalfonds Montabaur für das Rechnungsjahr 1964

Aufgrund des § 101 in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung des Anderungsgesetzes vom 25- September 1964 (GVB1. S. l4ß) wird nach Beschluß des Stadtrates vom 8. 12. 1964 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

und damit der Gesamtbetrag -des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge

erhöht Vermindertgegenüber auf nunmehr um um bisher festgesetzt

DM DM DM DM

a) im ordentl.

Haushalt

die Einnahmen 6.764,-- die Ausgaben 6.764,--

b) im a.o. Haushalt

die Einnahmen 72.400,-- die Ausgaben 72.400,--

67 . 450 ,

74.214

67 . 450 ,

74.214

56 . 367 ,--

128.767

56 . 367 ,--

128.767

§ 2 entfällt §* 3 entfällt

Beschluß zu Punkt 1/6

Satzung über die öffentliche Müllabfuhr in der Stadt Montabaur

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß: