/
- Iß -
Der Stadtrat genehmigt aufgrund der §§ 24 und 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung des Landesgesetzes vom 25. 9. 1964 (GVB1. S. l4ß) die Satzung über die öffentliche Müllabfuhr in der Stadt Montabaur.
Eine Ausfertigung der Satzung ist dieser Niederschrift beigefügt.
16 . 12 ,!
1964
4.2,]
1965
Beschluß zu Punkt 1/6
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Müllabfuhr in der Stadt Montabaur
15.3.
1965
/
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt aufgrund der §§ 24 und 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung des Landesgesetzes vom 25. 9* 1964 (GVB1. S. 145) die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Müllabfuhr in der Stadt Montabaur.
Eine Ausfertigung der Satzung ist dieser Niederschrift beigefügt.
Beschluß zu Punkt 1/7
Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadtgemeinde Montabaur
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt aufgrund der §§ 24 und 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung des Landesgesetzes vom 25* 9* 1964 (GVB1. S. 145) die Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadtgemeinde Montabaur.
Eine Ausfertigung der Satzung ist dieser Niederschrift beigefügt.
- 14 -
4
.196%
il
8.6
- fi
i.7f
965
f.*'
j.#96$
/

