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Beschluß zu Punkt 1/5 Nachtragshaushaltsplan 1964
Der Stadtrat beschließt einstimmig:
NachtragshaushaltsSatzung der Stadt Montabaur für das Rechnungsjahr 1964
16.12*! 1964
4.2.1
1965
Aufgrund des § 101 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 25 . September 1964 (GVB1. S. l4ß)fwird nach Beschluß des Stadtrates vom 8. 12. 1964 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes eiu^bl der Nachträge
:', 29 .
196}!
erhöht vermindert
um um
DM DM
gegenüber
bisher
DM
auf nunmehr festgesetzt DM
t5*6.
196?5
Jt
a)
im ordentl.
Haushalt
die Einnahmen
285.844,—
2.078.908,--
2.364.752,--
8.6.M
965 ^
die Ausgaben
285.844,—
2 . 078 . 908 ,—
2.364.752,--
? 71
b)
im a.o. Haushalt
die Einnahmen 293*400,--
1 . 598 . 100 ,—
1 . 891 . 500 ,--
1.7*
die Ausgaben
293*400,--
1 . 598 . 100 ,—
I. 89 I. 5 OO,—
§ 2
§ 3
§ 4
Die Steuersätze für das Rechnungsjahr 1964 werden nicht geändert.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Rechnungsjahr 1964 zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Stadtkasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung von 200.000,— DM nicht geändert.
Der Darlehensbetrag, der zur Bestreitung von Ausgaben im außerordentlichen Haushaltsplan des Rechnungsjahres 1964 dienen soll, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 490.000,-- DM auf 512.000,-- DM festgesetzt. Der neu festgesetzte Betrag wird nach dem Haushaltsplan für die Maßnahme Industrieansiedlung in Höhe von 112.000,-- DM verwendet.
^96j
25
^96H
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