10
Zu Punkt 1/1
Verpflichtung der nachträglich berufenen Stadtratsmitglieder
Die Beigeordneten Pehl, Scheid und Joras haben ihr Amt als Ratsmitglieder niedergelegt. Als ihre Stellvertreter verpflichtet der Bürgermeister durch Handschlag die Herren Straub, Josef, Grohs, Josef und Foerster, Alex.
Zu Punkt 1/2
Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses
Nach dem Beschluß des Stadtrates vom 2ß. 11. 1964 erfolgt die Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses in offener Abstimmung. Auf Vorschlag der Parteien werden einstimmig zu Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses gewählt:
König, Andreas
(CDU)
Foerster, Alex
(CDU)
Mahn, Gerhard
(CDU)
Straub, Josef
(CDU)
Kraemer, Franz
(SPD)
Groß, Georg
(SPD)
Kunkler, Walter
(FDP)
Beschluß zu Punkt 1/4 Geschäftsordnung für den Stadtrat
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Aufgrund des § 4ß der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 2ß. 9. 1964 (GVB1. S. l4ß) beschließt der Stadtrat seine Geschäftsordnung.
11

