Akte 
Sitzung 22. Mai 1969
Entstehung
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Beschluß zu Punkt 1/5.

Vorlage Nr. 590

- Blatt 9 -

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat genehmigt zur Durchführung einer Werbung für das Hallen- und Freibad Montabaur den Betrag von 6.000,-- DM als außerplanmäßige Ausgabe im R. J. 1969 * Die Bereitstellung hat im Nachtrag zu erfolgen.

Außerhalb dieses Antrages erklärt sich der Stadtrat damit einverstan­den, daß eine vertretbare Überschreitung dieses Betrages möglich ist, wenn die Wirksamkeit der Werbung dadurch erhöht werden soll, daß auch in weiter entfernt liegende Gebiete das Werbematerial versandt wird.

Beschluß zu Punkt 1/6,

Vorlage Nr. 590 a

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Bebauungsplan "Hohe Straße" wird so geändert, daß die bisher für den Bau einer Handelsschule vorgesehenen Grundstücke: Flur 21, Flur­stücke 3931 und 3930 zur Bebauung mit 2 Einzelwohnhäusern vorgesehen werden. Die Bauweise wird entsprechend der umgebenden Bebauung fol­gendermaßen festgelegt:

Geschossigkeit: straßenseitig 1-geschossig, talseitig 2-geschossig;

Dachneigung: bis 32 ;

Sockelhöhe: max. 0,30 m über Bürgersteigoberkante;

Bauweise: offen.

Beschluß zu Punkt 1/7*

Vorlage Nr. 590 b

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Bebauungsplan "Auf dem oberen und unteren Wassergraben" wird für das Eckgrundstück Jahnstraße Westerwaldstraße, Flur 27/*Flurstück 4620/6 so geändert, daß die Baufluchtlinie zur Jahnstraße von jetzt 5,00 m auf 10,00 m zurückversetzt wird. Als Mindestabstand zur Wester­waldstraße werden 3,00 m festgesetzt. Die Bauweise wird auf 1-geschos­sig, die Dachneigung von 30° auf 48 festgesetzt.

zu Punkt 1/8. Verschiedenes

Stadtrat Bröcking weist auf eine Gefahrenstelle auf dem Bürgersteig in unmittelbarer Nähe des Gymnasiums hin. Dort ist eine Vertiefung in der Bürgersteigfläche entstanden, durch die Fußgänger leicht zu Schaden kommen können. Das Bauamt ist verständigt, der Schaden wird

behoben.

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- Blatt 10 -