Akte 
Sitzung 11. März 1969
Entstehung
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2. Gewerbesteuer

a) nach Gewerbeertrag und -kapital Hebesatz 270 v.H.

b) Lohnsummensteuer Hebesatz 500 v.H.

e) Gewerbemindeststeuer jährlich 12,-- DM

3. Hundesteuer jährlich

1. Hund 60 DM 2. Hund 90 DM jeder weitere Hund 120,-- DM.

§ ß Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungs­jahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Stadtkasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 300.000 DM festge­setzt.

- In diesem Höchstbetrag sind DM Kassenkredite enthalten,

die aufgrundjlrüherer Ermächtigungen aufgenommen und noch nicht zurückgezahlt sind -.

§ 4 Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Aus­gaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf 267*000 DM festgesetzt. Er soll nach dem Haushalts­plan für folgende Zwecke verwendet werden:

Sitzung v. 24.^.1969

V. Leg.-P.

Sitzung v 5 * 5 * 196 V. Leg.-P

Sitzung v. 22. 5, 69 V. Leg.-P.

Straßenbau

135.000

DM

Bachverrohrung

110.000

DM

Kanalisations­

bau

22.000

DM.

Beschlüsse zu Punkt 1/2

Vorlage Nr. 567 * Haushaltsplan des Hospitalfonds Montabaur für das.RJ.69 Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat genehmigt den Haushaltsplan des Hospitalfonds Montabaur für das RJ. 1969, der im ordentlichen Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben mit 237.000 DM und

im außerordentlichen Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben

mit 63.308 DM

abschließt.

Vorlage Nr. 568 . Haushaltssatzung des Hospitalfonds Montabaur für das

BJ. 1969

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt gemäß §§ 24, 96 u. 97 ff. in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25* 9* 1964 (GVB1. S. 145) folgende Haushaltssatzung:

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