8
2. Gewerbesteuer
a) nach Gewerbeertrag und -kapital Hebesatz 270 v.H.
b) Lohnsummensteuer Hebesatz 500 v.H.
e) Gewerbemindeststeuer jährlich 12,-- DM
3. Hundesteuer jährlich
1. Hund 60 DM 2. Hund 90 DM jeder weitere Hund 120,-- DM.
§ ß Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Stadtkasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 300.000 DM festgesetzt.
- In diesem Höchstbetrag sind DM Kassenkredite enthalten,
die aufgrundjlrüherer Ermächtigungen aufgenommen und noch nicht zurückgezahlt sind -.
§ 4 Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf 267*000 DM festgesetzt. Er soll nach dem Haushaltsplan für folgende Zwecke verwendet werden:
Sitzung v. 24.^.1969
V. Leg.-P.
Sitzung v 5 * 5 * 196 V. Leg.-P
Sitzung v. 22. 5, 69 V. Leg.-P.
Straßenbau
135.000
DM
Bachverrohrung
110.000
DM
Kanalisations
bau
22.000
DM.
Beschlüsse zu Punkt 1/2
Vorlage Nr. 567 * Haushaltsplan des Hospitalfonds Montabaur für das.RJ.69 Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt den Haushaltsplan des Hospitalfonds Montabaur für das RJ. 1969, der im ordentlichen Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben mit 237.000 DM und
im außerordentlichen Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben
mit 63.308 DM
abschließt.
Vorlage Nr. 568 . Haushaltssatzung des Hospitalfonds Montabaur für das
BJ. 1969
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt gemäß §§ 24, 96 u. 97 ff. in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25* 9* 1964 (GVB1. S. 145) folgende Haushaltssatzung:
9

