Akte 
Sitzung 11. März 1969
Entstehung
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I. Öffentliche Sitzung:

Beschlüsse zu Punkt 1/1, Vorlagen Nr. 565 und 566

Vorlage 565 ^,

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat genehmigt:

I. a) den Haushaltsplan der Stadt Montabaur für das RJ. 1969!

der im ordentlichen Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben mit 3,337.034 DM und

im außerordentlichen Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben mit 833.500 DM

abschließt,

b) den Stellenplan der Stadtverwaltung für das R.J. 1969 (Seite 72, 73 des Haushaltsplanes)

II. a) den Wirtschaftsplan des Wasserwerkes der Stadt Montabaur

für das Wirtschaftsjahr 1969 , der in Einnahmen und Ausgaben auf 553.100 DM festgestellt wird,

b) die Stellenübersicht des Wasserwerkes für das Wirtschaftsjahr 1969 (Seite 107 des Haushaltsplanes).

Sitzung v. 2 ^. 4.1969

V. Leg.-P.

Sitzung v.tr

5. 5. 1969tj V. Leg.-P.*^

Sitzung v.

22. 5. 69

V. Leg.-p.

Vorlage 566

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt gern. §§ 24, 96 und 97 des Selbstverwaltungs­gesetzes für Rheinland-Pfalz - Teil A - Gemeindeordnung - in der Fassung vom. Sept. 1964 (GVB 1 . S. l4ß) folgende Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das RJ. 1969 :

§ 1 Der Haushaltsplan für das RJ. 1969 wird im

ordentlichen Haushaltsplan

in der Einnahme auf 3*337.034 DM in der Ausgabe auf 3*337*034 DM

außerordentlichen Haushaltsplan

in der Einnahme auf 833*500 DM in der Ausgabe auf 833*500 DM

festgesetzt.

§ 2 Die Steuersätze (Hebesätze), die für jedes Rechnungsjahr zu beschließen sind, werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Grundsteuer A Hebesatz 200 v.H

b) für Grundstücke

Grundsteuer B Hebesatz 200 v.H

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