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I. Öffentliche Sitzung:
Beschlüsse zu Punkt 1/1, Vorlagen Nr. 565 und 566
Vorlage 565 ^,
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt:
I. a) den Haushaltsplan der Stadt Montabaur für das RJ. 1969!
der im ordentlichen Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben mit 3,337.034 DM und
im außerordentlichen Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben mit 833.500 DM
abschließt,
b) den Stellenplan der Stadtverwaltung für das R.J. 1969 (Seite 72, 73 des Haushaltsplanes)
II. a) den Wirtschaftsplan des Wasserwerkes der Stadt Montabaur
für das Wirtschaftsjahr 1969 , der in Einnahmen und Ausgaben auf 553.100 DM festgestellt wird,
b) die Stellenübersicht des Wasserwerkes für das Wirtschaftsjahr 1969 (Seite 107 des Haushaltsplanes).
Sitzung v. 2 ^. 4.1969
V. Leg.-P.
Sitzung v.tr
5. 5. 1969tj V. Leg.-P.*^
Sitzung v.
22. 5. 69
V. Leg.-p.
Vorlage 566
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt gern. §§ 24, 96 und 97 des Selbstverwaltungsgesetzes für Rheinland-Pfalz - Teil A - Gemeindeordnung - in der Fassung vom 2ß. Sept. 1964 (GVB 1 . S. l4ß) folgende Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das RJ. 1969 :
§ 1 Der Haushaltsplan für das RJ. 1969 wird im
ordentlichen Haushaltsplan
in der Einnahme auf 3*337.034 DM in der Ausgabe auf 3*337*034 DM
außerordentlichen Haushaltsplan
in der Einnahme auf 833*500 DM in der Ausgabe auf 833*500 DM
festgesetzt.
§ 2 Die Steuersätze (Hebesätze), die für jedes Rechnungsjahr zu beschließen sind, werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Grundsteuer A Hebesatz 200 v.H
b) für Grundstücke
Grundsteuer B Hebesatz 200 v.H
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