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1. ) Der Stadtrat erteilt für das Bauvorhaben (Neubau der
Schaufensteranlage) der Firma Johann Sack, vertreten durch Herrn Erich Stahl, Montabaur, Kleiner Markt, Befreiung von § 2 der Satzung der Stadt Montabaur über eine Veränderungssperre vom 19. 1. 1966.
2. ) Zur Sicherung der Rechte und Ansprüche der Stadt ist auf
dem Grundstück eine Grundschuld in Höhe der Wertsteigerung zugunsten der Stadt einzutragen.
Beschluß zu Punkt 5c
Beschluß über die Bauangelegenheit Ramroth
Sitzung v.
20 . 2 . 69
V. Leg.-P*
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Sitzung v.^
11 . 3.1969
V. Leg-P.
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Sitzung v. 24.^.1969
V. Leg.-P.
r
Sitzung v 5 . 5 . 1969 V. Leg.-P
I Sitzung v. 22. 5. 69 V. Leg.-P.
Der Stadtrat faßt bei einer Stimmenthaltung folgenden Beschluß:
Wunschgemäß wird den Eheleuten Ramroth bestätigt, daß der Rat der Stadt Montabaur nach Abschluß der Arbeiten an der Verbindungsstraße zwischen Limburger- und Wirzenborner Straße bereit ist, für das Gebiet zwischen dieser neuen Straße und der Bachüberquerung an der Steppdeckenfabrik Stendebach einen Bebauungsplan aufzustellen. Im Rahmen dieses Bebauungsplanes wird das den vorgenannten Eheleuten gehörende Grundstück Flur 2, Flurstücke 293/4 und 2726/3 für die bauliche Nutzung durch einen Gewerbebetrieb gemäß § 8 BauNVO vom 26. 6. 1962 ausgewiesen.
Eine Heranziehung des Grundstückseigentümers zu den später entstehenden Erschließungskosten (Kanalbeitrag, Kosten der Wasserleitung, Bürgersteig und Beleuchtung) erfolgt im Rahmen des geltenden Ortsrechts. Eine Sonderbehandlung im Sinne des Antragschreibens vom 10. 12. 1968 kann nicht erfolgen.
Die Verhandlungen über den Preis für die Geländeabgäbe zum Ausbau der geplanten Straße können vom Stadtrat nicht beeinflußt werden, da ausschließlich das Land als Erwerber Verhandlungspartner der Grundstückseigentümer ist.
Sitzung v
18 . 12.1968
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Sitzung v. 23 . 12.1968 V. Leg.-P.;

