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; . Sitzung v.
-,}i 20. 2. 69
!!'i; V. Leg.-P*
' . J
erhöht um
DM
und damit der Gesamtbe
trag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge
vermindert um . DM
gegenüber
bisher
DM
auf nunmehr festgesetzt DM
a)
im ordentl. Haushalt die Einnahmen die Ausgaben
133.299, —
133.299, --
—
3.023.234,—
3.023.234,--
3.156.533, —
3.156.533, --
b)
im a.o. Haushalt die Einnahmen die Ausgaben
160.603, —
160.603, --
410.880, —
410.880, --
571.483, —
571.483, --
§ 2 Die Steuersätze (Hebesätze) für das Rechnungsjahr 1968 werden nicht geändert.
Sitzung v. 11.3.1969 V. Leg-P.
Sitzung v. 2**.^.1969 V. Leg.-P.
Sitzung v. 5 . 5 . 1969 V. Leg.-P.
Sitzung v.
22. 5. 69
V. Leg.-P.
3 Der Hochstbetrag der Kassenkredite, die im Rechnungsjahr 1968 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des ordentlichen Haushaltsplanes in Anspruch genommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Gesamtbetrag von 300.000 DM nicht geändert.
§ 4 Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben im außerordentlichen Hauhaltsplan bestimmt sind, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 296.000 DM um 110.000 DM erhöht und damit auf 406.000 DM festgesetzt.
Die festgesetzten Be räge werden nach dem Haushaltsplan und dem Nachtragshaushaltsplan für folgende Zwecke verwendet:
Gewährung eines Zuschusses 86.000 DM Bau einer Leichenhalle 320.000 DM.
Der Bürgermeister stimmt bei der Beschlußfassung über diesen Beschluß nicht mit. ,
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Sitzung
18.12.1968
!; Sitzung v. 23.12.1968
V. Leg.-P.

