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I. Öffentliche Sitzung
Beschluß zu Punkt 1/1, Vorlage Nr. 536a
Nachtragshaushaltsplan der Stadt Montabaur für das R.J. 1968
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt den Nachtragshaushaltsplan der Stadt Montabaur für das R.J. 1968, der gegenüber den bisherigen Ansätzen des Haushaltsplanes 1968
a) im ordentlichen Teil
in den Einnahmen und Ausgaben mit einem "mehr" von 133.299 DM
b) im außerordentlichen Teil
in den Einnahmen und Ausgaben mit einem "mehr" von 160.603,DM abschließt.
Beschluß zu Punkt 1/1, Vorlage Nr. 536b
Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Montabaur für das R.J. 1968
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt gern. §§ 24 und 96 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25. 9* 1964 (GVB1. S. 145) folgende Nachtrags-Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das R.J. 1968
§ 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
hi Sitzung v.
^ 20 . 2 . 69
V. Leg.-P*
Sitzung v. 11 . 3.1969 V. Leg-P.
Sitzung v. 2it.^.1969 V. Leg.-P.
!
Sitzung v.,
5 . 5 . 1969,1 V. Leg.-P.
I Sitzung v. 22. 5. 69 V. Leg.-P.
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Sitzung Vd\
18.12.1968'
4 V. Leg.-P.
Sitzung v. 23 . 12.1968 V. Leg.-P,

