Beschluß zu Punkt 1/8, Vorlage Nr. 490
Beschlußfassung über die bauliche Fertigstellung von Fahrbahnen im Baugebiet "Albarthöhe"
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes vom 23. 6. I960 (BGBl. I S. 341) und auf § 6 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträgen) in der Stadt Montabaur vom 30. 11. 1961 stellt der Stadtrat die Fertigstellung der nachstehend aufgeführten Teil- Erschließungsanlagen fest und beschließt, den Aufwand der Herstellung dieser Teileinrichtungen als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben -Kostenspaltung -:
Rheinstraße
Fahrbahn
Albertstraße
Fahrbahn
Dillstraße
(von Wiedstraße bis Ph.-Gehling-Straße) Fahrbahn Wiedstraße
(von Ph.-Gehling-Str. bis Lahnstraße) Fahrbahn'
Wiedstraße
(von Ph.-Gehling-Str. bis Albertstraße) Fahrbahn
Lahnstraße
(von Rheinstraße bis Albertstraße)
Fahrbahn und Beleuchtungsanlagen
Siegstraße
Fahrbahn und Beleuchtungsanlagen
Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für alle aufgeführten Teileinrichtungen der 1. Juni 1968.
Beschluß zu Punkt 1/9. Vorlage Nr. 512
Beratung und Beschlußfassung über Widersprüche sowie über den Ausbau der Elisabethenstraße ^
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Sitzung v)\ 11.3.1969 V. Leg-P.
-— 4
Sitzung v. 2i*.^.1969 V. Leg.-P* : Y
Sitzung y.
5 . 5 . 1969 V. Leg.-P.)^
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Sitzung v. 22;. 5. 69 V. Leg.-P.
Sitzung v. 9.9.1968 V. Leg.-P. i
Sitzung v.
26. 9. 68 V. Leg.-P.
Sitzung v. 19.11.1968 V. Leg.-P.
ai^zung^ 11 . 12 . 19(3 V. Le&.p,
WitKüAg
18.12.1968
V. Leg.-p,
Sitzung v. 23.12.1968

