Akte 
Sitzung 08. Juli 1968
Entstehung
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Beschluß zu Punkt 1/8, Vorlage Nr. 490

Beschlußfassung über die bauliche Fertigstellung von Fahr­bahnen im Baugebiet "Albarthöhe"

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes vom 23. 6. I960 (BGBl. I S. 341) und auf § 6 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Her­stellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträgen) in der Stadt Montabaur vom 30. 11. 1961 stellt der Stadtrat die Fertigstellung der nachstehend aufgeführten Teil- Erschließungsanlagen fest und beschließt, den Aufwand der Herstellung dieser Teileinrichtungen als Teil-Erschließungs­beiträge zu erheben -Kostenspaltung -:

Rheinstraße

Fahrbahn

Albertstraße

Fahrbahn

Dillstraße

(von Wiedstraße bis Ph.-Gehling-Straße) Fahrbahn Wiedstraße

(von Ph.-Gehling-Str. bis Lahnstraße) Fahrbahn'

Wiedstraße

(von Ph.-Gehling-Str. bis Albertstraße) Fahrbahn

Lahnstraße

(von Rheinstraße bis Albertstraße)

Fahrbahn und Beleuchtungsanlagen

Siegstraße

Fahrbahn und Beleuchtungsanlagen

Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für alle aufgeführten Teileinrichtungen der 1. Juni 1968.

Beschluß zu Punkt 1/9. Vorlage Nr. 512

Beratung und Beschlußfassung über Widersprüche sowie über den Ausbau der Elisabethenstraße ^

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Sitzung v)\ 11.3.1969 V. Leg-P.

- 4

Sitzung v. 2i*.^.1969 V. Leg.-P* : Y

Sitzung y.

5 . 5 . 1969 V. Leg.-P.)^

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Sitzung v. 22;. 5. 69 V. Leg.-P.

Sitzung v. 9.9.1968 V. Leg.-P. i

Sitzung v.

26. 9. 68 V. Leg.-P.

Sitzung v. 19.11.1968 V. Leg.-P.

ai^zung^ 11 . 12 . 19(3 V. Le&.p,

WitKüAg

18.12.1968

V. Leg.-p,

Sitzung v. 23.12.1968