Akte 
Sitzung 08. Juli 1968
Entstehung
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Verrechnung der Flächendifferenz wird ein qm-Preis von 20, DM festgelegt.

c) Zur Bebauung wird eine uberbaubare Zone ausgewiesen, die 5,00 m vom südlichen Rand des Fußweges und an der Frösch- pfortstraße mit der bisherigen Baulinie verläuft.

d) Die Geschossigkeit wird auf max. 2 Geschosse festgesetzt.

2. ) Der Stadtrat gibt zu den geänderten.Planunterlagen in der

vorgelegten Form seine Zustimmung.

3. ) Der Stadtrat beschließt die Offenlage der geänderten Plan­

unterlagen gemäß § 2 (6) BBauG.

Beschluß zu Punkt 1/6, Vorlage Nr. 488

Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Wasser­graben II"

Der Stadtrat faßt einstimmig den Beschluß:

Der Stadtrat gibt zu der Änderung des Bebauungsplanes "Wasser­gräben II", und zwar für den Bereich der Grundstücke 4625/3, 4627/10, 4627/9, 4627/8, 4627/7, 4629/5, 4629/6, 5894 (Teil­stück) und einem 3,00 m breiten Streifen an der östlichen Seite der Grundstücke 4634, 4635 und 4636 in der vorgelegten Form seine Zustimmung.

Da Grundzüge der Planung nicht berührt werden, erfolgt die Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BBauG.

Der Punkt 1/7, Vorlage Nr. 489 wird von der Tagesordnung abge­setzt, um die weiteren Verhandlungen in dieser Angelgenheit erst abzuwarten.

Sitzung V' 20. 2. 69

V. Leg.-?'

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Sitzung v)

11.3.1969 3 V. Leg-P.

Sitzung v 2it.^.1969 V. Leg.-P*

Sitzung v. 5 . 5 . 1969 V. Leg.-P.

Sitzung v.

22. 5. 69

V. Leg.-P

Sitzung v. 9.9.1968 i V. Leg.-p. ,

Sitzung^ 11 . 12.196 V. Leg^p,

Si'tKühg" v.'

18.12.1968

V. Leg.-p

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Sitzung v.

23.12.1968

V. Leg.-p