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höhe" für den Bereich des Grundstückes Flickschuh Flur 51 , Flurstück 25 an der Albertstraße in der vorgelegten Form seine Zustimmung.
2) Außerdem wird die Bebauung auf den Grundstücken des Landratsamtes Montabaur Flur 51! Flurstücke 27 und 28 so geändert, daß auf diesen Grundstücken je ein zweigeschossiges Einzelhaus mit Traufsteilung zur Dillstraße errichtet werden kann.
Der in gleicher Sache gefaßte Beschluß vom 14. 12. 1966 wird aufgehoben.
Da Grundzüge der Planung nicht berührt werden, erfolgt die
Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BBauG.
Sitzung/' 20. 2. 69
V. Leg.-?'
Sitzung v
Sitzung v 24 . 4.1969 Y. Leg.-P* i
.
Sitzung v. 5 . 5 . 1969 V. Leg.-P.
Sitzung v. 22.. 5. 69 V. Leg.-P.
Beschluß zu Punkt 1/5. Vorlage 487
Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe" Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Sitzung v. 9.9.1968 V. Leg.-p.
1.) Der Stadtrat beschließt, daß der Bebauungsplan "Alberthöhe" für das Gebiet, welches umgrenzt wird:
Sitzung v.
26. 9. 68 V. Leg.-p. j
im Norden im Osten im Süden im Westen
von der Lahnstraße, von dem Fußweg E 3 - F 3, von der Fröschpfortstraße und von dem Fußweg E 2 - F 2
Sitzung v. 19.11.1968 V. Leg.-P.
wie folgt geändert wird:
a) Entlang den Nordgrenzen der an die Fröschpfortstraße anschließenden Baugrundstücke wird ein Fußweg von 3,00 m Breite angelegt. Der Fußweg wird zu Lasten und auf Kosten dieser Grundstücke gebaut.
b) Der südliche Teil des Fußweges E 2 - F 2 soll entfallen und die Fläche dem auf der Ostseite angrenzenden Baugrundstück Sitte als Ersatz für die, für den neuen Fußweg anzugebende Fläche zugeschlagen werden. Für die
Sitzung v
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