im Norden im Osten im Süden im Westen
von der Siegstraße, von dem Fußweg D 1 - E 1, von der Lahnstraße und von der Albertstraße
in der vorgelegten Form seine Zustimmung.
Da Grundzüge der Planung nicht berührt werden, erfolgt die Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BBauG.
Wegen Sonderinteresse gern. § 40 Abs. 1 GO nimmt Ratsmitglied Decker an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Beschluß zu Punkt 1/5. Vorlage Nr. 485
Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe"
Sitzung vÄ 11.3.1969 ^ V. Leg-P.
J
Sitzung v. 24.^.1969 Y. Leg.-P*
Sitzung v.y 5. 5. 1969p V. Leg.-P.l
Sitzung v.
22. 5. 69
V. Leg.-P.
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat gibt zu der Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe", und zwar für das Gebiet,welches umgrenzt wird:
im Norden im Osten im Süden im Westen
von der Lahnstraße, von dem Fußweg E 1 - F 1, von der Fröschpfortstraße und von der Albertstraße
in der vorgelegten Form seine Zustimmung.
Da Grundzüge der Planung nicht berührt werden, erfolgt die Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BBauG.
Beschluß zu Punkt 1/5. Vorlage Nr. 486 mit Ergänzung Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe"
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
1) Der Stadtrat gibt zu der Änderung des Bebauungsplanes "Albert-
Sitzung v. 9.9.1968 1 i
V. Leg.-p. j !
Sitzung v.
26. 9. 68 V. Leg.-P.
Sitzung v. 19 . 11.1968 .V. Leg.-P.
Sitzung 1, 11 . 12 . 19 ^
V. Leg^p^
*sir t
18.12.1968
V. Leg.-p.
Sitzung v. ! 23.12.1968 ( V. Leg.-p. ;

