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Der von der Kreishandwerkerschaft Unterwesterwald gegen den Ausbau der Joseph-Kehrein-Straße eingelegten Widerspruch wird als unbegründet aurückgewiesen.
Zu Punkt 1/11, Vorlage Nr. 462
Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung im Außenbereich der Stadt
Der Antrag war von den Eheleuten Rolshoven - Gasteier zurückgezogen worden.
Zu Punkt 1/12
Rechtsverordnung für das Baugebiet "In und auf der Büchel II"
Der Stadtrat beschließt bei 5 Gegenstimmen mit Mehrheit, in § 3 Abs. 1 der Rechtsverordnung den Satz 2 wie folgt zu ergänzen:
"Zäune dürfen eine Höhe von 0,80 m, Hecken,,.eine Höhe von 1,30 m nicht übersteigen".
Beschluß zu Vorlage Nr. 463
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Die Rechtsverordnung über die äußere Gestaltung von baulichen Anlagen und Stallflächen für Kraftfahrzeuge sowie Einfriedigungen und Werbeanlagen und über die gärtnerische Anlegung nicht überbauter Flächen für den Planbereich des Bebauungsplanes "In und auf der Bächel II" der Stadt Montabaur vom 28. 3- 1968 wird hiermit beschlossen.
Diese Verordnung tritt am 1. August 1968 in Kraft und am 31. Juli 1988 außer Kraft.
Eine Ausfertigung der Rec-htsverordnung ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Sitzung v,
^20. 2. 69
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Sitzung v.
11.3.1969
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30. 3. 68ü v. Leg.-pt
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Sitzung v. ^ 8 . 7 . 1968 *V. Leg.-P.
Sitzung v, : 9.9.1968 V. Leg.-p.
Sitzung v, 26 . 9 . 68 V. Leg.-p,
bitzung v. 39.11.1968 V. Leg.-P.
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18 . 12.1968
V. Leg.-p,
Sitzung v. 23.12.1968
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