Akte 
Sitzung 28. März 1968
Entstehung
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Der von der Kreishandwerkerschaft Unterwesterwald gegen den Ausbau der Joseph-Kehrein-Straße eingelegten Widerspruch wird als unbegründet aurückgewiesen.

Zu Punkt 1/11, Vorlage Nr. 462

Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung im Außenbereich der Stadt

Der Antrag war von den Eheleuten Rolshoven - Gasteier zurückgezogen worden.

Zu Punkt 1/12

Rechtsverordnung für das Baugebiet "In und auf der Büchel II"

Der Stadtrat beschließt bei 5 Gegenstimmen mit Mehrheit, in § 3 Abs. 1 der Rechtsverordnung den Satz 2 wie folgt zu ergänzen:

"Zäune dürfen eine Höhe von 0,80 m, Hecken,,.eine Höhe von 1,30 m nicht übersteigen".

Beschluß zu Vorlage Nr. 463

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Die Rechtsverordnung über die äußere Gestaltung von baulichen Anlagen und Stallflächen für Kraftfahrzeuge sowie Einfriedi­gungen und Werbeanlagen und über die gärtnerische Anlegung nicht überbauter Flächen für den Planbereich des Bebauungs­planes "In und auf der Bächel II" der Stadt Montabaur vom 28. 3- 1968 wird hiermit beschlossen.

Diese Verordnung tritt am 1. August 1968 in Kraft und am 31. Juli 1988 außer Kraft.

Eine Ausfertigung der Rec-htsverordnung ist dieser Nieder­schrift als Anlage beigefügt.

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11.3.1969

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18 . 12.1968

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Sitzung v. 23.12.1968

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