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Roßbach, und zwar Aufstellung einer oberirdischen Tankanlage auf seinem Grundstück 3235 am Steinweg, Befreiung von § 2 der Satzung der Stadt Montabaur über eine Veränderungssperre vom 19- 1. 1966 und der Satzung der Stadt Montabaur vom 17 . 1. 1968 zur Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung über eine Veränderungssperre Nr. 1 vom 19. 1. 1966.
Außerdem gibt der Stadtrat seine Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung auf jederzeitigen Widerruf.
Die Ratsmitglieder Straub und Müller stimmen bei der Beschlußfassung wegen Sonderinteresse gern. § 40 (1) GO nicht mit.
Sitzung Y.
20. 2. 69
V. Leg.-?']
^Sitzung v\ ^ 11 . 3.1969 Leg-P.
Sitzung v, 30, 3. 68 V. Leg.-P,
Beschluß zu Punkt I/9a
Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der Veränderungssperre im Gebiet der Altstadtsanierung.
Der Stadtrat faßt mit Mehrheit bei 5 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung folgenden Beschluß:
Der Antrag des Herrn Josef Weimer auf Anbau eines Balkons am Wohnhaus seiner Nichte, Frau Josefine Tries, Montabaur, Untere Plötzgasse, wird genehmigt.
Da das Wohnhaus im Bereich der rechtskräftigen Veränderungssperre für das Gebiet der Altstadtsanierung liegt, ist eine grundbuchamtliche Sicherung in Höhe von 1.500,— DM zugunsten der Stadt Montabaur vorzunehmen.
Beschluß zu Punkt 1/10, Vorlage Nr. 461
Beschlußfassung über die Bedenken eines Anliegers gegen den Ausbau der Joseph-Kehrein-Straße
Der Stadtrat faßt bei 1 Gegenstimme folgenden Beschluß:
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Sitzung v,: 6. 5. 1968 V. Leg.-P,
[ 27 . 6 . 68
V. Leg.**P.
! Sitzung v. i
L 8. 7. 1968
f,V. Leg.-P.
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^Sitzung v. <19.9.1968 .y. Leg.-p.
Sitzung v, 26. 9. 68 r V. Leg.-p.
Sitzung v.^ 39.11.19681 y. Leg.-P.1
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..[Sitzung 1 1 . 12 . 19 ^
;V. Leg^pJ
18.12.1968
jV. Leg.-p.
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Sitzung v. 23 . 12.1968
V. Leg.-p.

