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im Süden von der Fföschpfortstraße,
im Westen von der Albertstraße,
im Norden von der Lahnstraße,
im Osten von dem Fußweg, Flur $1, Flurstück 193
statt der bisher vorgesehenen-2-geschossigen Wohnblocks, eine Bebauung mit Einfamilienhäusern festgelegt wird.
Die Geschossigkeit wird bergseitig mit einem Geschoß und talseitig mit max. 2 Geschossen festgelegt.
Die max. Sockelhöhe darf bergseitig 0,80 m, gemessen von Beländeoberkante, nicht überschreiten.
27. 6. 68 { V. Leg._*-P.
Beschluß zu Punkt 1/9. Vorlage Nr. 459
Beschlußfassung über Änderungen des Bebauungsplanes "Wassergraben II"
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Bebauungsplan "Wassergraben II" wird so geändert, daß anstelle der an der Südseite der Barbarastraße (außer dem bereits erstellten Gebäude), vorgesehenen 3 Baugrundstücke mit 2-geschossiger Bebauung nur noch 2 Baugrundstücke ausgewiesen werden. Die Bebauung wird auf 2-ge- schossig mit ausgebautem Dachgeschoß festgesetzt.
Die Baulinie wird in einem Abstand von 5,50 m von der Barbarastraße festgelegt.
Beschluß zu Punkt 1/9, Vorlage Nr. 460
Antrag auf Erteilung von Baugenehmigungen im Bereich der geplanten Altstadtsanierung
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat erteilt für das Vorhaben des Herrn Toni
^Itzung v !p2C. 2. 69 's V. Leg.-?'
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'T Sitzung v; 11.3.1969
V. Leg-P.
Sitzung Tj^ 30. 3 . 68 V. Leg.-p,
Sitzung^ v,
6 . 5 . 1968'
V. Leg.-P.s(
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Sitzung v. 8.^7. 1968 J. Leg.-P.
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: Sitzung v.
9.9.1968 V. Leg.-p,
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^ 26 . 9 . 68
V. Leg.-p,
Sitzung v,i
119 . 11.1968
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18 . 12 . 1968 "
V. Leg.-p,
Sitzung v. 23.12.1968 ! V. Leg.-p,

