Akte 
Sitzung 28. März 1968
Entstehung
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Sitzung V'}

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V. Leg.-?.!

Zu Punkt 1/12

Rechtsverordnung für das Baugebiet "Wassergraben V"

Der Stadtrat beschließt bei 2 Gegenstimmen mit Mehrheit, in § $ Abs. 1 der Rechtsverordnung den Satz 2 wie folgt zu ergänzen:

"Zäune dürfen eine Höhe von 80 cm, Hecken eine Höhe von 1,50 m nicht übersteigen".

Sitzung v\ 11.3.1969 V. Leg-P.

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Sitzung v, 30. 3. 68 V. Leg.-P.

Sitzung v,

6. 5. 1968 V. Leg.-P.!?.

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Beschluß zu Vorlage Nr. 464

Der Stadtrat faßt bei 2 Gegenstimmen mit Mehrheit folgenden Beschluß:

Die Rechtsverordnung über die äußere Gestaltung von baulichen Anlagen und Stellflächen für Kraftfahrzeuge sowie Einfriedigungen und Werbeanlagen und über die gärtnerische Anlegung nicht überbauter Flächen für den Planbereich des Bebauungsplanes "Wassergraben V" der Stadt Montabaur vom 28. 3* 1968 wird hiermit beschlossen.

Diese Verordnung tritt am 1. August 1968 in Kraft und am 31. Juli 1988 außer Kraft.

Eine Ausfertigung der Rechtsverordnung ist dieser Nieder­schrift als Anlage beigefügt.

bTVZVng 27. 6. 68 V. Leg.-P.

Beschluß zu Punkt 1/13. Vorlage Nr. 465 Übernahme von bahneigenem Gelände durch die Stadt

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Die Stadtverwaltung Montabaur übernimmt aus dem Grund­besitz der Bundesbahn die Ladestraße am Bahnhof, südlich der Gleisanlage ab Garage Volkmann, Flur 22, Flurstück

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- Sitzung v. 8 . 7 . 1968 V. Leg.-P.

-Sitzung v.

9.9.1968

:V. Leg.-p.

- Sitzung v. 26. 9. 68 V. L'eg.-p.

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iH^Sitzung v. -;19.11.1968 V. Leg.-P.

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Sitzung^

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18 . 12.1968 V. Leg.-p.

SitzungvTj 23.12.1968 j ,:v. Leg.-p.