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Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes vom 23. 6. "I960 (BGBl. I S. 341) und auf § 6 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträgen) in der Stadt Montabaur vom 30. 11. 1961 stellt der Stadtrat die Fertigstellung der nachstehend aufgeführten Teil-Erschließungsanlagen fest und beschließt, den Aufwand der Herstellung dieser Teileinrichtungen als Teil- Erschließungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung - %
Philipp-Gehling-Straße: Fahrbahn
Zeitpunkt der Fertigstellung:
1 . 12 . 1967
Dillstraße: (von der Rheinstr. bis Ph.-Gehling-Str.)
Fahrbahn
Zeitpunkt der Fertigstellung:
1. 1. 1968
Sitzung V'i ^20. 2. 69
Lv. Leg.-?'!
Sitzung v,
' 11.3.1969 V. Leg-P.
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Sitzung v, 30. 3. 68# V. Leg.-Pp
Sitzung^v^
6. 5. 196%'
V. Leg.^P.f
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27. 6. 68 1
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Sitzung v+
8. 7. 1968
Lahnstraße: (von der Rheinstr. bis Dillstr.)
Fahrbahn
Zeitpunkt der Fertigstellung: 1. 1. 1968.
Beschluß zu Punkt 1/6, Vorlage Nr. 454
Abrechnung der Erschließungskosten für die Fahrbahn der Albertstraße
j Sit^ng v.§
' 9.9.1968 h V. Leg.-p.
;. Sitzung v,
:3 26. 9. 68 ,
V. Leg.-p,
Sitzung v.i 19.11.1968' 7. Leg'.-P.
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Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat gibt seine Zustimmung dazu, daß die Erschließungskosten der Albertstraße, die bei einer Fahrbahnbreit§ von 8,00 m = 100 % = 113.402,81 DM betrage, nur mit einer Fahrbahnbreite von 5,50 m = 68,75 % = 77-964,43 DM auf die Anlieger der Albertstraße als beitragsfähig umgelegt werden.
Von diesem Betrag sind noch die im § 4 der Satzung
! .^Sitzung 4 1 1 .12.196^ -V. Leg^pl
18.12.1968I
V. Leg.-p.
Sitzung v. 23.12.1968 V. Leg.-p.

