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über die Erhebung von Erschließungskosten vorgeschriebenen 10 % anteiligen Kosten der Stadt abzuziehen, so daß ein beitragsfähiger Erschließungsaufwand von 70.167,99 DM verbleibt.
Ratsmitglied Decker stimmt gern. § 40 (1) GO wegen Sonderinteresse bei der Beschlußfassung über diesen Beschluß nicht mit.
Beschluß zu Punkt 1/7. Vorlage Nr. 495
Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe"
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Bebauungsplan "Alberthöhe" wird für den Bereich der Grundstücke oberhalb der Lahnstraße (zwischen der Albert- straße und Fußweg E 1 - D 1) so geändert, daß die vorgesehene Doppelhausbauweise entfällt und statt dessen eine Bebauung mit Einzelhäusern festgelegt wird.
Um diese Bebauung zu ermöglichen, wird von den 6 bisher ausgewiesenen Baugrundstücken ein der Stadt gehörendes Grundstück aufgelöst und den übrigen 5 Grundstücken zu flächengleichen Anteilen zugeschlagen.
Zur Bebauung wird eine 1ß,oo m breite überbaubare Zone, die im Abstand von 8,oo m von der Lahnstraße verläuft, ausgewiesen. Die Geschoßzahl wird auf 2 Geschosse festgesetzt.
Ratsmitglied Decker stimmt gern. § 40 (1) GO wegen Sonderinteresse bei der Beschlußfassung über diesen Beschluß nicht mit.
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Sitzung v, 11.3.1969 V. Leg-P.
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Rij- Sitzung v. 1' 8. 7. 1968 9L v. Leg.-P.
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Sitzung v. 419.11.1968 $r. Le#.-P.
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- - 13.12.1968 y V. Leg.-p.
Sitzung v. 23.12.1968
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