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Beschluß zu Punkt 11/6, Vorlage Nr. 438 Rückübertragung einer städt. Grundstücksparzelle
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat stimmt dem am 3. 11. 1967 vor dem Notar Bernhard Eich in Montabaur abgeschbssenen Rückübertragungsvertrag Urk.R. Nr. 2033/67 zwischen der Stadt Montabaur und der Frau Anna Brühl geb. Nebgen aus Montabaur, Colletstraße 10, zu.
Zu Punkt 11/7
Verkauf von Grundstücksparzellen des Hospitalfonds an der Elgendorfer Straße und der Alberthöhe
Beschluß zu Vorlage Nr. 439
Der Stadtrat faßt bei einer Stimmenthaltung folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt:
a) den Verkauf des Hospitalgrundstückes
Flur 38 Parz.Nr. 4305/6 = 1,03 ar groß
an die Firma Kurt Gaebler, Montabaur, zum Preise von 20,— DM je qm,
b) den Verkauf des Hospitalgrundstückes
Flur 38 Parz.Nr. 4505/7 = 19,15 ar groß
an die Firma Karl Selker, Montabaur, zum Preise von 20,— DM je qm.
Die Firma Selker hat sich zu verpflichten, ihren gesamten Omnibus- und Kraftfahrzeugbetrieb auf dieses Grundstück zu verlegen und die Bebauungsspätestens in einem Zeitraum von 3 Jahren durchzuführen. Die geforderte Verlegung des Betriebes ist so zu verstehen, daß nach Erstellung der notwendigen Hallen im angegebenen Zeitraum von 3 Jahren kein Busfahrzeug der Firma innerhalb des übrigen Stadtgebietes - außer an den
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