Akte 
Sitzung 12. Dezember 1967
Entstehung
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Beschluß zu Punkt 11/5, Vorlage Nr. 437

Verkauf von Grundstücken der Stadt

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat genehmigt den Verkauf von städt. Bauplätzen auf der Alberthöhe in der Flur 31 zum Preise von 20,— DM je qm an nachfolgende Interessenten:

an Emil Witte, Amtsrat

Parz

.Nr

. 60

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3,59

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(

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136

8,19

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(noch nicht rechtskräftig)

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183

=

10,66

ar

an

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184

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9,70

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an

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183

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an

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186

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8,12

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187

=

8,07

ar

an

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192

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an

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193

=

6,22

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an

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tt

207

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ar

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=

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(noch nicht

an

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212

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rechtskräftig)

an

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221

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224

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7,93

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231

=

7,59

ar

an

!!

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236

=

5,25

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239

=

5,34

ar

an

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241

=

7,75

ar

an

Die Bauplätze sind innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren zu bebauen, andernfalls sind sie unter Übernahme aller Kosten, auch der Grunderwerbsteuer, durch die Erwerber an die Stadt zurückzuübertragen.

Der Weiterverkauf ist nur mit Genehmigung des-Stadtrates erlaubt. Die Auflagen sind grundbuchamtlich zu sichern.

Ratsmitglied Witte stimmt bei der Beschlußfassung wegen Sonderinteresse gern. § 40 (1) GO nicht mit.

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