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Beschluß zu Punkt 11/5, Vorlage Nr. 437
Verkauf von Grundstücken der Stadt
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt den Verkauf von städt. Bauplätzen auf der Alberthöhe in der Flur 31 zum Preise von 20,— DM je qm an nachfolgende Interessenten:
an Emil Witte, Amtsrat
Parz
.Nr
. 60
=
3,59
ar
(
an
!!
!!
136
8,19
ar
(noch nicht rechtskräftig)
an
!!
!t
183
=
10,66
ar
an
t!
!!
184
=
9,70
ar
an
!!
t!
183
=
8,69
ar
an
!!
!!
186
=
8,12
ar
an
!!
!!
187
=
8,07
ar
an
!!
!!
192
=
6^38
ar
an
!!
t!
193
=
6,22
ar
an
!!
tt
207
=
6,29
ar
an
!!
!t
211
=
6,66
ar
(noch nicht
an
!!
!!
212
=
6,39
ar
rechtskräftig)
an
!T
t!
221
=
8,39
ar
an
!t
t!
224
=
7,93
ar
an
t!
t!
231
=
7,59
ar
an
!!
t!
236
=
5,25
ar
an
!!
!!
239
=
5,34
ar
an
!!
!t
241
=
7,75
ar
an
Die Bauplätze sind innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren zu bebauen, andernfalls sind sie unter Übernahme aller Kosten, auch der Grunderwerbsteuer, durch die Erwerber an die Stadt zurückzuübertragen.
Der Weiterverkauf ist nur mit Genehmigung des-Stadtrates erlaubt. Die Auflagen sind grundbuchamtlich zu sichern.
Ratsmitglied Witte stimmt bei der Beschlußfassung wegen Sonderinteresse gern. § 40 (1) GO nicht mit.
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