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Zu Punkt 11/3
Endabrechnung der Kläranlage (Nachforderung der Firma Genevriere)
Die Firma Genevriere stellte mit der Endabrechnung der Kläranlage an die Stadt Montabaur eine Nachforderung für zusätzliche Wasserlieferung in dem strengen Winter 1962/63 in Höhe von 30.000,— DM. Das Bauamt sowie ein von der Stadt mit der Prüfung der Endabrechnung beauftragtes Ing.-Büro hat diesen Betrag nicht anerkannt. Die Firma Genevriere reduzierte daraufhin ihre Forderung auf 4.187,— DM.
Der Stadtrat faßt einstimmig den Beschluß, den geforderten Betrag der Firma Genevriere in Höhe von 4.187,— DM anzuerkennen.
Beschluß zu Punkt 11/4, Vorlage Nr. 436
Antrag auf Erteilung einer Bauausnahmegenehmigung im Baugebiet "Alberthöhe"
Der Stadtrat faßt mit Stimmenmehrheit bei 4 Gegenstimmen folgenden Beschluß:
Der Stadtrat gibt zur geplanten Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem z. Z. noch im Eigentum des Hospitalfonds stehenden Grundstückes Flur ß1, Flurstück 149/1, an der Rheinstraße seine Zustimmung unter der Voraussetzung, daß auch der Umlegungsausschuß seine Genehmigung im Sinne des § 31 BBauG erteilt.
Während der Beratung und Beschlußfassung über diesen Tagesordnungspunkt verläßt Ratsmitglied Meuer wegen Sonderinteresse 40 (1) GO den Sitzungssaal.
gern.

