Akte 
Sitzung 12. Dezember 1967
Entstehung
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II. Nichtöffentliche Sitzung

Zu Punkt 11/1

Wasserversorgung eines Anliegers in Eschelbach

Die Gemeindeverwaltung Eschelbach ist mit der Bitte an die Stadtverwaltung Montabaur herangetreten, ihren Einwohner, die Firma Bahl, mit Wasser zu versorgen.

Der Stadtrat entscheidet die grundsätzliche Frage, ob die Stadt Montabaur auch weiterhin Anträgen von Nachbargemeinden auf Wasserlieferung wie bisher entsprechen soll, nach ein­gehender Diskussion wie folgt:

Soweit die Wasserkapazität der Stadt ausreicht und die technischen Möglichkeiten gegeben sind, ist die Stadt Montabaur bereit, Nachbargemeinden bei der Wasserversorgung ihrer Einwohner zu unterstützen. Jedoch soll diese Bereitschaft in Verbindung mit der Verwaltungsreform im Gespräch mit den einzelnen Gemeinden diskutiert werden, um auch die Interessen der Stadt Montabaur zu wahren. Der Wasseranschluß der Firma Bahl an das Wassernetz der Stadt Montabaur soll Anlaß zu einem solchen Gespräch mit der Gemeinde Eschelbach sein.

Beschluß zu Punkt 11/2, Vorlage Nr. 435 Wassersonderpreis für das Bischöfliche Konvikt

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtratsbeschluß vom 13* 8. 1957s wonach dem Bischöflichen Konvikt in Montabaur ein Wassersonderpe$s von 80 % des Klein­verbraucherpreises eingeräumt wurde, wird ab 1. 1. 1968 aufgehoben.

Ab diesem Zeitpunkt ist der normale Kleinverbraucherpreis zuzüglich der Zählermiete zu zahlen.