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Haltestellen - für den Fährverkehr abge'stellt wird.
Der Bau von Mietgaragen wird nicht gestattet, dagegen der Bau einer Wohnung für den Inhaber oder eines aufsichtsführenden Bediensteten.
Sollte die Firma Selker innerhalb der zuvor angegebenen Bebauungsfrist die Bebauung des Grundstückes nicht vorgenommen haben, muß das Grundstück an die Stadt kostenfrei zurückübertragen werden. Auch die Grunderwerbsteuer geht alsdann zu Lasten der Firma Selker. Eine Weiterveräußerung des Grundstückes ohne Genehmigung der Stadt ist nicht gestattet. Be Auflagen sind im Grundbuch zu sichern.
Beschluß zu Vorlage Nr. 440
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat stimmt der unentgeltlichen Abgabe der Grundstücke ies Hospitalfonds
i.K
Flur 31 Parz. Nr. 196 = 994 qm
197 = 1048 qm 2042 qm
zus.
an die Keramchemie Siershahn zu. Auszugleichen sind die Erschließungs kosten, die von der Keramchemie für die in Tausch gegebenen Grund
stücke "Auf der Wölfchesbitz" gezahlt werden, und zwar nach dem
endgültigen Ausbau der Fröschpfortstraße, die die o.g. Grundstücke erschließt. Die hier zu treffende Abmachung zwischen der Stadt und der Keramchemie bedarf der Billigung des Stadtrates.
Der Stadtrat ist auch damit einverstanden, daß die noch verbleibende Tauschfläche von 678 qm im Bebauungsgebiet der Bächel zur gegebenen Zeit angeboten wird, wenn der Stadt ein Ausgleich in Geld nicht günstiger erscheint, worüber der Rat dann zu befinden hat.
Da der Hospitalfonds hier eine Verpflichtung der Stadt erfüllt,
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