Pachtvertrag
Zwischen der Stadt Montabaur, vertreten durch den Herrn Bürgermeister
- im folgenden Verpächterin genannt - und
den Eheleuten Lothar Holzenthal und Ehefrau Walburga, geb. Lieser aus Wirges, Hochstraße
- im folgenden Pächter genannt - wird folgender Vertrag geschlossen.
§ 1
Zum Betriebe einer Milchbar verpachtet die Stadt Montabaur den Eheleuten Holzenthal im Hallenbad einen Raum in der Eingangshalle von ca. 40 qm, einen Küchenraum, einen Abstellraum sowie eine Ereiterasse im Freibadbereich und einen Verkaufsraum im Verbindungstrakt zwischen dem Hallenbad und dem Hausmeisterwohnhaua. Die Räume sind auf beiliegendem Plan, der Bestandteil dieses Vertrages ist, eingezeichnet.
Die Pächter dürfen die verpachteten Räume und die Terasse nur mit Zustimmung der Verpächterin an Dritte unterverpachten bzw. Dritten überlassen.
Obertragen sie die Rechte aus diesem Vertrag mit Zustimmung der Verpächterin an einen Dritten, so haften sie für dessen Verpflichtungen aus diesem Vertrag als Gesamtschuldner.
§ 2
Die Einrichtung der Räume wird von den Pächtern gestellt und bleibt deren Eigentum.
§ 3
Die Öffnungszeiten der Milchbar sollen möglichst mit den Betriebszeiten des Bades übereinstimmend Mach Ablauf von 3 Monaten ist es den Pächtern erlaubt, unter größtmöglichster Beachtung der Be-
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