Akte 
Sitzung 11. Juli 1967
Entstehung
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Nachzahlung bei Überschreiten der regulären Bade­zeit.

Für alle Benutzer des Hallenbades beträgt die reguläre Badezeit einschließlich An- und Aus­kleiden 1 Stunde.

Bei Zeitüberschreitung wird für jede angefangene Viertelstunde ein Aufschlag berechnet..

Dieser beträgt:

a) Erwachsene 0,50 DM

b) Jugendliche usw. wie unter 1/b). 0,40 DM

Auf die Nachzahlungsgebühren werden keine Er­mäßigungen gewährt.

Gebührennachzahlungen wegen Überschreitens der regulären Badezeit sind gegen Quittung an die Badekasse zu entrichten.

Schwimmunterricht

Schwimmunterricht (Kursus zu 10 Stunden) wird nach vorher vereinbarten Zeiten erteilt.

a) Erwachsene je Kursus 20,-- DM

b) Jugendliche wie unter I b). . je Kursus 10,-- DM'

In diesem Betrag ist die Benutzungsgebühr für die reguläre Badezeit nicht enthalten*

Sonstiges .

1. Folgende Badeartikel können gegen Hinterlegung eines Pfandes entliehen werden:

Leihgebühren Pfand

Badehose

0

,50

DM

5,

DM

Badeanzug

1

! *****

DM

15,

DM

Bademütze

0

,50

DM

4,-

DM

Handtuch

0

,50

DM

3,

DM

S chwimmgürt e1

0

,30

DM

5,

DM

2. Verlust

a) eines Schrankschlüssels 10, 3M

b) eines Armbandes mit Garderobennummer 2,-- DM

3. Wertsachenaufbewahrung 0,50 DM

4. Seife . 0,20 DM

5* Nutzung eines Garderobenschrankes:

a) 1/2 Jahr ' 30, DM

b) 1 Jahr 50,-DM

Kartenausgabe für das Hallenbad. ......

1. Einzelkarten für Erwachsene und Jugendliche '

zu normalen Gebührensätzen werden am Karten­automaten im Hallenbad gelöst. Diese Karten

sind übertragbar.

2. Mehrfachkarten werden bei der zentralen Kleider­ablage des Hallenbades ausgegeben. ^

Diese Karten gelten 3 Monate und sind inner­halb der Familie übertragbar (Erwachsene - Erwachsene, Jugendliche -- Jugendliche). s

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