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Beschluß zu Punkt 11/7* Vorlage Nr. 581 Erstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet Wassergraben V
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
1. Es wird ein Bebauungsplan aufgestellt für das Gebiet,
welches umgrenzt wird:
im Norden von der südlichen Begrenzung der städt. Wegeparzelle Flur 27 Flurstück 5884 (Philosophenweg), und zwar in dem Bereich von der städt. Wegeparzelle Flur 28 Flurstück 6050 bis zur städt. Wegeparzelle Flur 26 Flurstück 5861 (Albertstraße). Von dort überspringend auf die andere Straßenseite der Albertstraße;
im Osten von der östlichen Begrenzung der städt. Wegeparzelle Flur 26 Flurstück 5861 (Albertstraße), und zwar vom Schnittpunkt dieser Flurstückbegrenzung mit der nördlichen Begrenzung des Baugebietes bis zur Parzelle Flur 27 Flurstück 5891, in gerader Richtung diese Parzelle schneidend und ca. 3.00 m in südlicher Richtung weiterverlaufend;
im Süden von diesem Punkt aus durch eine Linie, die in einem Abstand von ca. 3.00 m südlich von der südlichen Begrenzung der städt. Wegeparzelle Flur 27 Flurstück 5891 verläuft bis zum Schnittpunkt dieser Linie mit der östlichen Begrenzung der städt. Wegeparzelle Flur 28 Flurstück 6050;
im Westen von diesem Punkt aus durch die östliche Begrenzung der städt. Wegeparzelle Flur 28 Flurstück 6050-bis zum Schnittpunkt dieser Begrenzung mit der nördlichen Begrenzung des Baugebietes der städt. Wegeparzelle Flur 27 Flurstück 5884.
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