Akte 
Sitzung 10. Mai 1967
Entstehung
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I. Öffentliche Sitzung:

Beschluß zu Punkt 1/1, Vorlage Nr. 367

Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Müllabfuhr in der Stadt Montabaur

Der Stadtrat beschließt einstimmig folgende Satzung:

Satzung

vom _ der Stadt Montabaur

zur Änderung der Satzung über die Erhebung von (Bebühren für die öffentliche Müllabfuhr in der Stadt Montabaur.

Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (Teil A des Selbstver­waltungsgesetzes für Rheinland-Pfalz) in der Fassung vom 25-9.1964 (GVB1. S. 145) in Verbindung mit den §§ 1, 2, 4* und 7 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz vom 8.11.1954 (GVB1. S. 139) in der z.Z. gültigen Fassung wird auf Beschluß des Stadtrates vom 10. 5- 1967 folgehde Satzung erlassen:

§ 1

Der § 2 (2) der Satzung über die Erhebung von Gebühren für di& öffentliche Müllabfuhr in der Stadt Montabaur vom 8. 12. 1964 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

§ 2 (2) Die Höhe der Müllabfuhrgebühren beträgt monatlich

a) für ein 35-Liter-Gefäß 0,85 DM

b) für ein 50-Liter-Gefäß 1,20 DM.

§ 2

Der § 3 (2) der Satzung über die Erhebung von Müllabfuhr­gebühren in der Stadt Montabaur vom 8. 12. 1964 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

§ 3 (2) Die Mindestgebühr für jeden selbständigen Haushalt beträgt monatlich 0,85 DM.

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