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Beschluß zu Punkt 1/11. Vorlage Nr. 354
Anträge auf Erteilung von Bauausnahmegenehmigungen im
Baugebiet "Alberthöhe"
Der Stadtrat faßt bei 2 Stimmenthaltungen folgenden Beschluß:
Der Stadtrat gibt zu der geplanten Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück der Eheleute Selker an der Dillstraße im Baugebiet "Alberthöhe" seine Zustimmung unter der Voraussetzung, daß auch der Umlegungsausschuß seine Genehmigung im Sinne des § 51 BBauG erteilt.
10.Mi
1967
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Beschluß zu Punkt 1/11, Vorlage Nr. 355
Anträge auf Erteilung von Bauausnahmegenehmigungen im
Baugebiet "Alberthöhe"
Der Stadtrat faßt bei einer Stimmenthaltung folgenden Beschluß: Der Stadtrat gibt zu der geplanten Errichtung einer Garage auf dem Baugrundstück Thull an der Wiedstraße im Baugebiet "Alberthöhe" seine Zustimmung unter der Voraussetzung, daß auch der Umlegungsausschuß seine Genehmigung im Sinne des § 51 BBauG erteilt.
Beschlußfassung zu Punkt 1/12, Vorlage Nr. 356 ,
Antrag auf Erteilung einer Bauausnahmegenehmigung im geplanten Baugebiet "Altstadtsanierung"
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat gibt zu der geplanten Errichtung einer Wellblechgarage auf dem Grundstück des Herrn Ludwig Schulte an der unteren Plötzgasse seine Zustimmung. Von der Satzung über die Veränderungssperre vom 19. 1. 1966 wird eine Ausnahme erteilt. Die Genehmigung wird im Hinblick auf die Altstadtsanierung auf jederzeitigen Widerruf ausgesprochen.
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