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daß
1. ) die obere Stichstraße (Flur 10, Flurstück 1065/4) und
2. ) die untere Stichstraße (Flur 10, Flurstück 1060/7),
beide Sstlich der Roßbergstraße gelegen, endgültig hergestellt sind.
Der Stadtrat faßt diesen Beschluß einstimmig.
Beschluß zur Vorlage 315
Beschlußfassung über die bauliche Fertigstellung der Barbarastraße und über die Erhebung von Erschließungskosten
Unter Hinweis auf die Bestimmungen des BBauG vom 23* 6. i960 (BGBl. I S. ß4l) und auf § 7 (4) der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträgen) in der Stadt Montabaur vom 30. 11. 1961 wird festgestellt, daß die Barbarastraße im Baugebiet "Auf dem oberen und unteren Wassergraben II" endgültig hergestellt ist. Beitragspflichtig ist derjenige, der im Zeitpunkt der Zustellung des Beitragsbescheides Eigentümer bzw. Erbbauberechtigter eines durch vorgenannte Erschließungsanlagen erschlossenen Grundstückes ist.
Der Stadtrat faßt diesen Beschluß einstimmig.
Beschluß zu Punkt 1/3. Vorlage Nr. 316
Straßenbenennung im Gebiet "Eichwiese"
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt, daß die Straße an der Eichwiese (Festplatz) und zwar vom Neubau Heuchemer bis zur Einmündung in die Alleestraße die Bezeichnung "An der Eichwiese" erhält.
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