Akte 
Sitzung 19. Dezember 1966
Entstehung
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daß

1. ) die obere Stichstraße (Flur 10, Flurstück 1065/4) und

2. ) die untere Stichstraße (Flur 10, Flurstück 1060/7),

beide Sstlich der Roßbergstraße gelegen, endgültig hergestellt sind.

Der Stadtrat faßt diesen Beschluß einstimmig.

Beschluß zur Vorlage 315

Beschlußfassung über die bauliche Fertigstellung der Barbara­straße und über die Erhebung von Erschließungskosten

Unter Hinweis auf die Bestimmungen des BBauG vom 23* 6. i960 (BGBl. I S. ß4l) und auf § 7 (4) der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungs­anlagen (Erschließungsbeiträgen) in der Stadt Montabaur vom 30. 11. 1961 wird festgestellt, daß die Barbarastraße im Bau­gebiet "Auf dem oberen und unteren Wassergraben II" endgültig hergestellt ist. Beitragspflichtig ist derjenige, der im Zeitpunkt der Zustellung des Beitragsbescheides Eigentümer bzw. Erbbau­berechtigter eines durch vorgenannte Erschließungsanlagen er­schlossenen Grundstückes ist.

Der Stadtrat faßt diesen Beschluß einstimmig.

Beschluß zu Punkt 1/3. Vorlage Nr. 316

Straßenbenennung im Gebiet "Eichwiese"

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt, daß die Straße an der Eichwiese (Fest­platz) und zwar vom Neubau Heuchemer bis zur Einmündung in die Alleestraße die Bezeichnung "An der Eichwiese" erhält.

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