Akte 
Sitzung 20. Oktober 1966
Entstehung
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Von hier aus weiterverlaufend durch die südöstliche Be­grenzung des Grundstückes Flur 31, Flurstück 4228/1 bis zum Schnittpunkt dieser Grenze mit der südwestlichen Begrenzung des Grundstückes Flur ßl, Flurstück 4227,

-^ an dieser Grenze weiter verlaufend in südlicher Richtung

bis Schnittpunkt dieser Grundstücksgrenze mit der nord­westlichen Begrenzung der städt. Grabenparzelle Flur 50, Flurstück 5/2.

Von hier aus verläuft die weitere Begrenzung entlang den südöstlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke Flur 31, Flurstücke 4227, 4226, 4225, 4224 bis zum östlichsten Eck­punkt dieses letztgenannten Grundstückes;

im Nordosten verläuft die Umgrenzung des Baugebietes von dem letzter­wähnten Eckpunkt über die nordöstliche Begrenzung bis zu dem nördlichsten Eckpunkt dieses Grundstückes Flur ßl, Flurstück 4224. Von hier aus wird sie durch eine direkte Verbindungslinie durch die städtische Grabenparzelle Flur 31, Flurstück 5955 sowie durch das Grundstück Flur 31, Flurstück 42ß2 und die städt. Wegeparzelle Flur ßl, Flur­stück 5945 weitergeführt bis zu dem östlichsten Eckpunkt des Grundstückes Flur ßl, Flurstück 5001. Der restliche Verlauf der Umgrenzung wird durch die nordöstliche Be­grenzung dieses Grundstückes sowie der nachfolgenden Grundstücke Flur 31, Flurstücke 5000, 4999, 4998, 4998/1, 4997, 4996, 4995, 4994, 51/4993, 50/4993, 4992, 4991, 4990,

4989, 4987 bestimmt. Von dem nördlichsten Eckpunkt dieses letztgenannten Grundstückes schließt sich die Umgrenzung durch eine Verbindungslinie durch städt. Wegeparzelle Flur 31, Flurstück 3947 an dem östlichsten Eckpunkt des Grundstücks Flur 31, Flurstück 4259*

An der Beschlußfassung dieses Punktes nahm gern. § 40 GO Ratsmitglied

Decker wegen Sonderinterssen nicht teil.

Beschluß zu Punkt 1/6. Vorlage Nr. 305

Umlegung des geplanten Baugebietes "In und auf der Bächel II Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Rat der Stadt Montabaur ordnet gemäß § 46 (l) des BBauG vom . 6. i960 die Durchführung der Teilumlegung im Bereich des

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