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geplanten Baugebietes "In und auf der Bächel II" (Flur 31 und 50) an und beauftragt den nach § 1 (2) der ersten Landesverordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes vom 20. 1. 196l (GVBI.S.67) bestellten Umlegungsausschuß mit der Durchführung der Umlegung.
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das gleiche Gebiet wurde in der Sitzüng des Stadtrates vom 20. 10. 1966 gefaßt.
Wegen Sonderinteressen nahm Ratsmitglied Decker gern. § 40 GO an der Beschlußfassung dieses Punktes nicht teil.
Beschluß zu Punkt 1/7. Vorlage Nr. 311
Umlegung Baugebiet "Alberthöhe"
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Für das Baulandumlegungsverfahren Alberthöhe soll für die erstmals zu erschließenden Gebietsteile ein Flächenbeitrag gern. § 58 BBauG in Höhe von maximal 22 % und für die bereits erschlossenen Grundstücke in Höhe von maximal 10 % der Einlageflächen erhoben werden.
Diese Prozentsätze liegen weit unterhalb des tatsächlichen Umlegungsvorteiles, der fast ausnahmslos 30 % und mehr beträgt.
Eine Bereicherung der Stadt am Umlegungsverfahren entspricht nicht der Vorstellung des Stadtrates und dürfte mit einem Flächenbeitrag in dieser Höhe ausgeschlossen sein.
Der Beschluß des Stadtrates in gleicher Angelegenheit vom 21.7*65 wird hiermit aufgehoben.
An der Beschlußfassung nahmen wegen Sonderinteressen gern. § 40 GO die Ratmitglieder Decker, König, Foerster, Straub, Heuer, Schneider, und Müller nicht teil.
Beschluß zu Punkt 1/8
Straßenbenennung Baugebiet "Alberthöhe"
Der Stadtrat stimmt nachfolgenden Vorschlägen der Verwaltung für die noch nicht benannten Straßenzüge im Baugebiet
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